Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ALG II Berechnungssätze

Sven ⌂, Wolfsburg, Thursday, 08.01.2009, 19:16 (vor 6194 Tagen) @ Garfield

Hallo Garfield,

Wie kann man angesichts dessen behaupten, daß ALG II nicht bedarfsdeckend
wäre???

Ganz einfach, indem man den Begriff "bedarfsdeckend" recht schwammig verwendet.

Zunächst einmal wird hier im Forum offenbar vom Single ausgegangen, der sowohl bei der KdU als auch bei der Grundsicherung die Höchstsätze bekommt. In dem verlinkten Urteil geht es aber um Mutter & Kind.

Stark vereinfacht: Sobald eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, ist ALG II nicht mehr zwingend bedarfsdeckend. Denn in diesem Fall bekommen nicht beide den vollen Satz, verursachen - von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen - aber die gleichen Kosten. Richtig problematisch wird es natürlich mit Kindern. Anders als Erwachsene können diese sich nicht beliebig einschränken, zudem werden für Kinder geringere Sätze gezahlt, obwohl diese nicht zwingend weniger verbrauchen.

Deine Verwunderung über deine Bekannten ist im übrigen auch recht einfach erklärt. Nur ein Teil der Grundsicherung ist für Fixkosten abgestellt und von diesen wiederum nur ein Teil für solche an die ein Berufstätiger primär denkt. Im Detail setzt sich die Grundsicherung so zusammen:

Nahrungsmittel, Getränke und Tabak: 132,71 Euro
Bekleidung und Schuhe: 34,26 Euro
Wohnungsrenovierung und Strom: 25,93 Euro
Möbel, Geschirr, weiße Ware: 27,70 Euro
Pharmaprodukte/Arztbesuche: 13,17 Euro
Verkehr: 19,20 Euro
Kommunikation: 22,37 Euro
Freizeit/Kultur: 39,48 Euro
Verzehr außer Haus: 10,06 Euro
andere Waren/Dienstleistungen: 20,13 Euro

Mit 132 Euro für Lebensmittel kommt kaum ein Bedürftiger aus. Der Trick ist also, bei den anderen Posten dafür zu sparen.


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