Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nichtwissen macht auch nichts...

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 14:52 (vor 6194 Tagen) @ Lude

Hallo Lude!

So falsch lag Tigresa doch damit gar nicht. ALG II-Empfänger haben Anspruch auf Übernahme der Grundmiete inklusive Heizung und Nebenkosten. Strom muß vom ALG II finanziert werden, soviel ich weiß, aber Miete und Gas werden tatsächlich zusätzlich vom Amt übernommen. Natürlich darf die Wohnung dafür nicht zu groß und die Miete nicht zu hoch sein.

Freundliche Grüße
von Garfield


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