Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ALG II Berechnungssätze

Sven ⌂, Wolfsburg, Friday, 09.01.2009, 18:47 (vor 6193 Tagen) @ Garfield

Hallo Sven!

Mit 132 Euro für Lebensmittel kommt kaum ein Bedürftiger aus.

Hm, also, ich komme damit aus. Und da sind dann sogar noch Süßigkeiten
drin. Liegt das vielleicht daran, daß ich kein Bedürftiger bin?

Ich kam damit auch aus.

Laut Maßgabe der ARGE soll man sich damit aber "gesund ernähren" können. Das dürfte jedoch kaum bis schwer möglich sein.

Im übrigen ist damit nicht gesagt, dass jeder Berufstätige automatisch mehr Geld zur Verfügung hätte. Es gibt nicht wenige so genannte "Aufstocker" die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und am Ende des Monats zum Amt müssen, damit sie überhaupt Hartz-IV Niveau erreichen.

Auch deshalb verstehe ich diese Grabenkriege
"Arbeitnehmer vs. Arbeitslose" in Sachen "Höhe von ALG2" nicht. Die obigen Sätze treffen nämlich auf jeden Bürger in Deutschland zu, auch auf Arbeitnehmer. Die Hartz-IV Berechnungssätze bilden daher nichts anderes ab als das derzeitige Existenzminimum.

Nochmal: Das Problem an ALG2 ist - zumindest für Singles - ganz sicher nicht die Höhe der Leistung. Sobald eine wie auch immer geartete Bedarfsgemeinschaft vorliegt, sieht das jedoch ganz anders aus. Und darauf konzentriert sich auch die momentane Kritik bezüglich der "Bedarfsdeckung".


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