Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend

Garfield, Thursday, 08.01.2009, 16:38 (vor 6194 Tagen) @ Student(t)

Hallo Student!

Ich gehe davon aus, daß praktisch jeder Empfänger von Sozialleistungen irgendwelche Nebeneinkünfte hat. Anders geht es gar nicht wirklich.

Doch, das geht durchaus. Wie bereits geschrieben - ich kenne Leute, die nur von ALG II leben, ohne sonstige Nebeneinkünfte. Klar - Luxus ist damit nicht drin. Ein Auto hat auch keiner von ihnen - aber wozu auch? Wenn man nicht täglich zur Arbeit fahren muß und in der Stadt wohnt, wo man alle wichtigen Einrichtungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann, dann braucht man doch kein Auto.

Meine Frau ist im Betriebsrat und hat dafür ab und zu Schulungen, u.a. auch zu Sozialgesetzen. In einer dieser Schulungen rechnete der Dozent mal an einigen Beispielen vor, welche Ansprüche ALG II-Empfänger haben. Meine Frau und die anderen im Kurs haben nicht schlecht gestaunt, was da so alles zusammen kam. Sicher - das reine ALG II erscheint erstmal niedrig. Aber wenn man noch die Zahlungen für Miete, Heizung und Nebenkosten einrechnet, dann steht so mancher Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen schon schlechter da.

Es scheint allerdings so zu sein, daß die ALG II-Empfänger seitens der ARGE'n mangelhaft über ihre Rechte informiert werden. Jedenfalls liest man in Internetforen häufig, daß Fragen beispielsweise zu Mietzuschuß von den ARGE-Sachbearbeitern nicht beantwortet wurden. So kriegen wahrscheinlich viele ALG II-Empfänger weniger als ihnen laut Gesetz zusteht.

Freundliche Grüße
von Garfield


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