Nichtwissen macht auch nichts...
Hallo Narrowitsch,
komisch, im Netz steht was anderes:
Regelleistung: 345 Euro im Monat
Die Geldleistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger setzen sich aus der Regelleistung und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Wichtig für die Höhe der Leistung ist auch die Frage, ob der Antragsteller allein lebt oder mit Familienmitgliedern in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft.
Die Regelleistung beträgt für den Antragsteller 345 Euro monatlich. Ehepartner bekommen 311 Euro und Kinder bis zum 14. Lebensjahr 207 Euro, darüber 276 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, komplett übernommen. Dazu können einmalige Leistungen wie Darlehen, Geld- oder Sachleistungen für die Erstausstattung der Wohnung, Hausgeräte und für Bekleidung beantragt werden.
Eine Besonderheit gilt für ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld. Sie erhalten für zwei Jahre einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn ihr Arbeitslosengeld höher war als die Zahlungen aus Hartz IV. Der Zuschlag beträgt höchstens 160 Euro für Alleinstehende, mit Partner 320 Euro. Je Kind kommen weitere 60 Euro hinzu. Ab dem zweiten Jahr wird der Zuschlag auf die Hälfte reduziert.
Quelle: z.B. hier
Aber einverstanden: Strom ist noch zu bezahlen. Trotzdem ist es als Single mit wenig Ansprüchen möglich, ein angemehmes Leben zu führen und sich einige Extras (Zigaretten, Handy zu gönnen).
Bitte nicht falsch verstehen: diese Ansprüche haben mir während meiner Studizeit genügt, auf Dauer hätte ich wenig Lust so zu existieren, weshalb ich auch berufstätig bin. Aber ich bin hier nicht der Maßstab.
Ich kenne ein paar ehemalige Klassenkameraden von mir, die von ALG II leben. Sie haben Minibuden, besitzen kein Auto und gehen praktisch nie ins Kino oder ins Theater. Aber sie haben Handys, fahren in die Türkei oder nach Mallorca in den Urlaub und finanzieren sich sogar den allabendlichen Joint. Irgendwie muß das ja möglich sein.
Gruß
Tigresa
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- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend -
Christine,
08.01.2009, 11:07
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend -
Garfield,
08.01.2009, 13:22
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend -
Tigresa,
08.01.2009, 13:52
- Nichtwissen macht auch nichts... -
Lude,
08.01.2009, 14:09
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Tigresa,
08.01.2009, 14:19
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Narrowitsch,
08.01.2009, 14:39
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Tigresa,
08.01.2009, 14:50
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Lude,
08.01.2009, 15:32
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Tigresa,
08.01.2009, 15:44
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Narrowitsch,
08.01.2009, 15:54
- Nichtwissen macht auch nichts... - Tigresa, 08.01.2009, 16:39
- Nichtwissen macht auch nichts... - Sven, 08.01.2009, 19:31
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Narrowitsch,
08.01.2009, 15:54
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Tigresa,
08.01.2009, 15:44
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Narrowitsch,
08.01.2009, 15:47
- Nichtwissen macht auch nichts... - Garfield, 08.01.2009, 16:26
- Nichtwissen macht auch nichts... - Tigresa, 08.01.2009, 16:27
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Lude,
08.01.2009, 15:32
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Garfield,
08.01.2009, 16:22
- Nichtwissen macht auch nichts... - Christine, 08.01.2009, 16:47
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Tigresa,
08.01.2009, 14:50
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Narrowitsch,
08.01.2009, 14:39
- Nichtwissen macht auch nichts... - Garfield, 08.01.2009, 14:52
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Tigresa,
08.01.2009, 14:19
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend - Akademikerin, 08.01.2009, 22:04
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend - Joseph S, 09.01.2009, 00:56
- Nichtwissen macht auch nichts... -
Lude,
08.01.2009, 14:09
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend -
Pööhser Frauenfeind,
08.01.2009, 15:53
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend - Don Peppino, 08.01.2009, 16:17
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend - Christine, 08.01.2009, 16:57
- ALG II Berechnungssätze -
Sven,
08.01.2009, 19:16
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Garfield,
09.01.2009, 13:31
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Sven,
09.01.2009, 18:47
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guest2,
09.01.2009, 19:13
- ALG II Berechnungssätze - Sven, 10.01.2009, 00:46
- ALG II Berechnungssätze -
guest2,
09.01.2009, 19:13
- ALG II Berechnungssätze -
Sven,
09.01.2009, 18:47
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Garfield,
09.01.2009, 13:31
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend -
Tigresa,
08.01.2009, 13:52
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Student(t),
08.01.2009, 16:24
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Garfield,
08.01.2009, 16:38
- ALG II laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht bedarfsdeckend - Student(t), 08.01.2009, 17:24
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Garfield,
08.01.2009, 16:38
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Garfield,
08.01.2009, 13:22