Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Da hat der Gesetzgeber wohl falsch gedacht

Beelzebub, Friday, 24.06.2005, 01:49 (vor 7473 Tagen) @ Bella

Als Antwort auf: Re: Frage von Bella am 23. Juni 2005 08:50:

Haben sich die Gesetzgeber es sich nicht so gedacht, daß die Frau vom Mann nach der Scheidung Unterhalt bekommt (weil Mann in den meisten Fällen während der Ehe verdient hat), weil davon ausgegangen wird/ wurde, die Frau würde nicht arbeiten gehen können (weil sie lange nicht im Beruf war, z.B.)?

Denkbar ist auch das. Allerdings hat sich der Gesetzgeber in diesem Fall von einem Fauenbild leiten lassen, das wahrscheinlich schon damals, ganz bestimmt aber heute, reichlich antiquiert ist und mit der Realität kaum noch was zu tun hat.

Frauen haben sich schon lange das Recht auf gleiche Ausbildung und Berufsausübung wie Männer erstritten. Und sie hatten recht damit (das sehe sogar ich pöhser Macho-Masku so). Die Zeiten, als (bürgerliche) Frauen allenfalls Klavierlehrerin oder Gouvernante werden durften, sind vorbei, und das ist auch gut so. Auch das bis Anfang der 70er Jahre geltende Gesetz, wonach verheiratete Frauen nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes Arbeitsverträge abschließen durften (und wo der Mann das Recht hatte, den Vertrag auch gegen den Willen der Frau zu kündigen) ist im Orkus gelandet, wo es auch hingehört.

Aber es ist nun mal so, dass wer Rechte hat, damit automatisch auch Pflichten erwirbt. Und wenn Frauen das Recht auf eigene Erwerbsarbeit haben, und das im gleichen Maße wie Männer, dann haben sie damit auch die Pflicht, für ihren Lebensunterhalt selber zu sorgen. Und wenn Frauen wegen der Ehe auf Berufstätigkeit zugunssten eines Hausfrauendaseins verzichten, dann handeln sie aus eigenem Entschluss so - anders als früher kann sie der Mann nicht mehr dazu zwingen. Wenn sie sich aber frei und von niemandem gezwungen entschließen, ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, dann müssen sie sich auch alleine die Folgen zuschreiben lassen.

Und des Weiteren sollte sie die Zeit für die Kindererziehung (falls welche vorhanden sind) erstattet bekommen?

Das sehe ich anders. Nach geltendem Familienrecht haben beide Ehepartner die Pflicht, zu gleichen Teilen zum Unterhalt der Familie beizutragen. Wenn die Frau 'nur' den Haushalt und die Kinder versorgt, dann ist das ihr Beitrag zum laufenden Unterhalt der Familie, auf dessen 'Erstattung' nach der Ehe sie keinen Anspruch hat. Genau wie auch umgekehrt der Mann keinen Anspruch darauf hat, im Falle einer Scheidung das Geld 'erstattet' zu bekommen, das er während der Ehe verdient und das sie für ihren persönlichen Bedarf ausgegeben hat.

Zuletzt noch zwei Anmerkungen:

Das nacheheliche Unterhaltsrecht ist durchweg geschlechtsneutral formuliert. Demnach schuldet der besser gestellte 'Ehegatte' dem schlechter gestellten Unterhalt. Und das hat schon bei so mancher Karrierefrau, die einen 'liebenswerten Hallodri', einen 'Blender' oder 'Versager' geheiratet hat, zu einem bösen Erwachen geführt. Die Forderung nach Abschaffung des nachehelichen Unterhalts ist also durchaus auch im Interesse der Frauen, jedenfalls derjenigen, die eine Karriere einem Hausfrauendasein vorziehen.

Natürlich ist es zumeist die Frau, die zwecks Kinderaufzucht beruflich zumindest kürzer tritt oder die Berufstätigkeit ganz aufgibt. Aber während eine Frau das jederzeit unbesorgt um ihre Reputation tun kann ("Sie nimmt ihre Verantwortung als Mutter wahr." heisst es dann) gelten Männer, die das Geldverdienen ihrer Frau überlassen und sich selber ausschließlich um Haushalt & Kinder kümmern als Nieten und Schlappschwänze - auch und gerade bei vielen Frauen.

Gruß

Beelzebub


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