Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Scheidung in Belgien

Wodan, Wednesday, 22.06.2005, 14:20 (vor 7474 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: Scheidung in Belgien von Andreas (d.a.) am 21. Juni 2005 09:35:

Gibt schon Unterschiede, auch zwischen islamischen Ländern.

Schon, aber es kommt vor allem darauf an:

Dass in D'land ein Ex-Mann Unterhalt zahlen muss, auch wenn Frau fremdgegangen ist, fand sie voellig absurd und sagte dann sinngemaess, dann wuerde sie als deutscher Mann auch nicht heiraten.

Hier wird beinah jeder gesunde Menschenverstand zustimmen. Unsere Rechtslage dagegen ist nicht nur völlig kontraintuitiv, sondern auch nach reflexivem Durchdenken ethisch nicht zu rechtfertigen.

Es kommt darauf an, warum jemand so oder so aus einer Ehe herausgeht, ob Bestimmungen aufgrund des jew. Geschlechts oder der Rolle bestehen oder aufgrund der Gesinnung. Das erste wäre eine biologistisch-sexistische oder eine soziologistische Begründung, das zweite eine moralische.

Letztere kann von der Schuldfrage bei Scheidung nicht abstrahieren: daß jemand den Untergang des Familienverbunds bewußt aufs Spiel setzen, nur seinen persönlichen hedonistischen Trieben leben und sämtliche Familienmitglieder auf diese Weise nötigen kann, darf nicht durch Folgenlosigkeit belohnt, ja gar durch ein einseitiges Familientrecht gefördert werden. Das ist nicht nur für Angehörige der islamischen Kultur grotesk, sondern widerspricht jeglicher möglichen Idee von Moralität und Gerechtigkeit.
Der Feminismus ist ein Antihumanismus.
Gruß
Wodan


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