Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Um ein Mißverständnis klarzustellen:

Krischan, Wednesday, 22.06.2005, 22:22 (vor 7474 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Ich empfehle erst gar nicht zu heiraten von Scipio Africanus am 22. Juni 2005 14:24:23:

Bei unverheirateten Paaren gilt:
Der Vater ist nur dann sorgeberechtigt, wenn die Mutter bei der Eintragung ihr Einverständnis gibt. Wenn der Vater seine Vaterschaft anerkennt, ändert dies an dieser Sache nichts. Ein Sorgerecht des Vaters ist bei Paaren, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren alleinige Entscheidung der Mutter. Es ist auch Praxis der Behörden, der Mutter vom geteilten Sorgerecht abzuraten, da "dies im späteren Trennungsfall möglicherweise schwer rückgängig zu machen ist."
Der Mann hat lediglich eine Wahl: Kinderlos bleiben oder verdammt gut aufpassen, mit wem er poppt.

Wozu auch? Als unverheirateter Vater gehe ich vor der Geburt zum Jugendamt und erkenne die Vatschaft an. Daraus resultieren alle Rechte eines Vaters im Falle einer Trennung. Ein mir bekanntes Lebenspaar hat dies so praktiziert, naja sie sind auch noch zusammen.

Welche Rechte ?

Ich brauche nicht den staatlichen und/oder krichlichen Segen bzw. Unterschrift unter meiner Beziehung. Das geht die da einen Sch****dreck an mit wem ich mein Bett und Tisch teile.

Sag mal, hast du wieder getrunken ?
Meine Ausführungen gelten auch für unverheiratete Väter sowie Väter ohne kirchliche Trauung, für Katholiken, Protestanten, Buddhisten, Hindus, Kommunisten, Sozialisten, Atheisten, Agnostiker, Konstruktivisten, Maoisten, Konkubinisten, Grüne, Gelbe, Schwarze, Rote und was es sonst noch so gibt.
Was willst du mir eigentlich sagen ?
Hat es hier nicht eine Selbsthilfeforum für AlkoholikerInnen, hier bei Parsimony ? Unternimm endlich was, Cleo !
scipio, Liebhaber von deutschem Riesling, Geniesser, nicht Trinker


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