Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Hier der richtige Link

Guildo, Tuesday, 21.06.2005, 02:22 (vor 7476 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Hier der richtige Link von Beelzebub am 20. Juni 2005 20:03:49:

Aus dem ehelichen Schlafzimmer zog sie aus.

"Das reicht in Belgien völlig aus, um eine Schuld der Ehefrau festzustellen.
Sie hat den ehelichen Verkehr verweigert und ihren Mann vernachlässigt.

Na, wo bleibt denn das Aufheulen einiger Forumsteilnehmer, die mich immer als reaktionären Spinner, der die "Sexpflicht für Ehefrauen" fordert, verleumden? Das, was hier in Femi-Deutschland als unerhört gilt, ist in vielen anderen Ländern selbstverständlich - Gott sei Dank auch in Belgien!

Guildo


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