Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Gut

Wodan, Thursday, 23.06.2005, 03:14 (vor 7474 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Ich seh da keinen großen Widerspruch von Beelzebub am 22. Juni 2005 23:47:59:

Gut, dann ist der Streit bloß terminologisch.

Die Abschaffung des Schuldprinzips wäre also nur tolerabel ineins mit der Abschaffung des Ehegattenunterhalts.[/i]

Genau das habe ich auch gesagt. Die Abschaffung des Schuldprinzips ist aber vor allem nicht nur 'tolerabel' sondern ein begrüßenswerter Fortschritt, solange es alleine um die Frage geht, ob eine Ehe überhaupt geschieden wird. Die Frage des Unterhalts ist davon strikt zu trennen.
Kommt das Schuldprinzip nämlich auch bei der Frage zum Tragen, ob überhaupt geschieden wird, dann kann das auch zu dem m.E. absolut intolerablen Ergebnis kommen, dass auch die kaputteste Ehe nicht geschieden werden kann, wenn der 'unschuldige' Partner nicht zustimmt.

Das ist eine Facette des Scheidungsrechts nach Schuldprinzip; hier war eine Reform nötig.

(>Ein absolut unhaltbarer Zustand, der, soweit mir bekannt, nur von fanatischen Katholen gutgeheißen wird.

;-) Wieder ein rhetorischer Trick! Aber da mich dies nun nicht betrifft...)

Durch die Abschaffung des Schuldprinzips werden Männer in der Ehe erpreßbar und Erpressung kommt hier häufig vor: "Wenn Du mich nicht regelmäßig zu meinem neuen Lover fährst, kannst Du bald nur noch zahlen und betteln, um Dein Kind zu sehen.
Daher: kein Unterhalt nie. Und was das Sorgerecht betrifft, so sollten auch dort Gesetze möglich sein, die Willkürentscheidungen eines Elternteil zu Lasten des anderen möglichst weitgehend ausschließen.

Das ist wohl eminent wichtig. Doch lassen sich all diese Fragen m.E. nicht zureichend klären, wenn man formelhaft eine Ehe als "zerrüttet" annimmt und nicht weiter nachfragt, wer denn nun hier die Hauptverantwortung trägt.

Die Abschaffung des Schuldprinzips ist eines der größten feministischen Eier, die uns ins Nest gelegt wurden
D'accord, soweit es das Unterhaltsrecht betrifft.

Ja, aber das ist es ja eben: das Unterhaltsrecht, das wir noch haben, steht im Zusammenhang mit dem Scheidungsrecht, das wir nicht mehr haben. Man kann nicht das erste reformieren, das andere aber beibehalten. Die Reform aber, so wie wir sie haben, ist der versuch das bestmögliche Ergebnis für Frauen zu erzielen und geht meilenweit an dem vorbei, wozu Gesetze gemacht sind: zur Beförderung von Gerechtigkeit. Die Miteinbeziehung der Schuldfrage aber ist für die Findung von Gerechtigkeit oft unerläßlich.

Schönen Gruß
Wodan


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