Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Um ein Mißverständnis klarzustellen:

Wodan, Wednesday, 22.06.2005, 23:30 (vor 7474 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Um ein Mißverständnis klarzustellen: von Krischan am 22. Juni 2005 19:22:

Bei unverheirateten Paaren gilt:
Der Vater ist nur dann sorgeberechtigt, wenn die Mutter bei der Eintragung ihr Einverständnis gibt.

Hatte ich auch schon versucht richtigzustellen. Ich glaube aber inzwischen: Cleo weiß das ganz genau, sie will hier nur ein wenig provozieren und mit ihrer Naivität kokettieren.
Glaub' mir.
Gruß
Wodan


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