Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Frage

Bella, Thursday, 23.06.2005, 11:50 (vor 7473 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Da muß ich leider widersprechen von Beelzebub am 22. Juni 2005 19:37:11:

Was dringend geändert werden muss ist das Scheidungsfolgenrecht, insbesondere das Unterhaltsrecht. Als der Gesetzgeber auch hier das Schuldprinzip abschaffte und das Recht auf Unterhalt ausschließlich von der Bedürftigkeit abhängig machte, entwickelte sich das Unterhaltsrecht binnen kürzester Zeit zu einer Lizenz zum Plündern.

Dazu habe ich eine Frage an dich.
Haben sich die Gesetzgeber es sich nicht so gedacht, daß die Frau vom Mann nach der Scheidung Unterhalt bekommt (weil Mann in den meisten Fällen während der Ehe verdient hat), weil davon ausgegangen wird/ wurde, die Frau würde nicht arbeiten gehen können (weil sie lange nicht im Beruf war, z.B.)? Und des Weiteren sollte sie die Zeit für die Kindererziehung (falls welche vorhanden sind) erstattet bekommen?


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