Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wovon redest Du bitte?

Daddeldu, Monday, 19.01.2004, 03:32 (vor 8054 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Davon rede ich... von Xenia am 18. Januar 2004 22:13:48:

Hallo Xenia,

gerade das Erbrecht war sehr lange nicht einheitlich geregelt, sondern oblag der (Miss-)Gunst des Erblassers.

Was meinst Du denn mit „nicht einheitlich geregelt“? Die Regelung des Nachlasses (durch Testament) unterliegt auch heute der Willkür des Erblassers. Einen Pflichtteil kennt übrigens nur das deutsche Recht. Ein nach Geschlecht unterscheidendes Erbrecht, bei dem entlang der männlichen Linie vererbt wurde, also das im Wortsinne patriarchale Recht, gab es zumindest in Deutschland nicht mehr lange bevor die erste Suffragette auf die Bühne trat.

Mit "das Private ist kein rechtsfreier Raum" meinte ich, dass dieser raum sehr sehr lange nicht dem öffentlichen Recht unterlag. Stichwort: Vergewaltigung in der Ehe.

Schon immer unterlag der private Raum einschließlich des ehelichen Zusammenlebens dem Strafrecht. Nur die Vergewaltigung unter Eheleuten war lediglich als Körperverletzung und Nötigung strafbar. Übrigens auch die sexuelle Nötigung des Ehemannes durch seine Frau. Und Handlungen, die heute als Vergewaltigung eines Mannes gelten waren damals nur sexuelle Nötigungen, der Vergewaltigungsparagraf schützte nur Frauen. (Damaliger Strafrahmen Vergewaltigung: 2-15 Jahre, Sexuelle Nötigung: 1-10 Jahre.)

Jedenfalls ist es schlicht sachlich falsch, wegen des Problems der ehelichen Vergewaltigung von dem Privaten als rechtsfreiem Raum zu reden. Das war ein Einzelproblem mit geringer Prävalenz und Relevanz für die Praxis. Viele private Dinge unterliegen schon lange diversen Strafbestimmungen: Verletzung der Unterhaltspflicht, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Doppelehe, Beischlaf zwischen Verwandten usw. Erst Recht gibt es massenhaft Regelungen der privaten Angelegenheiten im Privatrecht.

[quote]Der feministische Slogan, mit dem Du das offensichtlich verwechselt hast lautete:
"Das Private ist politisch!" [/quote]
Noi, das meinte ich damit, aber da ich weiß, wie allergisch manche darauf reagieren, habe ich es lieber gleich so formuliert, wie es gemeint ist.

"Das Private ist politisch!" meint und bedeutet aber etwas ganz anderes als „Das Private ist kein rechtsfreier Raum.“ (Auch wenn beides gleichermaßen falsch ist.)

[quote]Damit aber hatte der Feminismus fatal unrecht. [/quote]
Find ich nicht.

Ich bin versucht zu fragen warum nicht, habe aber nach dem vorher gesagten gleichzeitig die Sorge, dass Du gar nicht ganz weißt, was der Slogan bedeutet.

[quote]Womit hatte der Feminismus denn recht? [/quote]
Zum Beispiel damit, dass das Geschlecht eine größere Rolle spielt, als die Leistung.

Wieder mal ein hingeschmodderter Satz, das Fragment einer Aussage, ich wüsste gar nicht worüber Du redest, wenn ich die feministischen Thesen nicht schon kennen würde.

Frauen haben im Berufsleben keine Nachteile aufgrund ihres Geschlechtes. Diese These ist doch längst durch seriöse Studien widerlegt. Hast wohl Deinen Hoffmann nicht gelesen, hm?

Gruß, Daddeldu


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