Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: / Zur Abtreibungsfrage

Lars, Friday, 12.09.2003, 15:16 (vor 8181 Tagen) @ hquer

Als Antwort auf: Re: / Zur Abtreibungsfrage von hquer am 12. September 2003 11:03:48:

Jedoch ein Einwand zum feministischen Standpunkt "Mein Bauch gehört mir":
Ja natürlich - jedoch nicht immer der Inhalt. Ein Kind wurde von zweien gezeugt und "gehört" somit auch beiden. Von Vergewaltigungsfällen und medizinisch indizierten Notlagen abgesehen, fordere ich ein Vetorecht für die betroffenen Männer bei Abtreibungen. Dies stellt keine große Behinderung der betroffenen Frauen dar. Denn war die Schwangerschaft eher ein "Unfall", wird wohl der Mann kaum etwas dagegen haben. (Das Vetorecht wäre auch gleichzeitig eine Sicherung der Frau durch Verantwortungsübernahme des Mannes). Gleichzeitig würde durch ein (positives) Vetorecht ausgeschlossen, daß Männer ihre Frauen zur Abtreibung zwingen können. Der Impuls muß von der Frau kommen - denn diese hat ja dann alle biologischen Folgen zu tragen. Die psychischen Folgen haben jedoch beide zu schultern.
Mich stört einfach, daß eine Frau ohne jegliche Rücksprache mit dem werdenden Vater über den Tod des gemeinsamen Nachwuchses entscheiden kann.
meint hquer

Einverstanden. Allerdings hätte eine solche Regelung sowieso eher den Charakter einer prinzipiellen Klarstellung ohne praktische Relevanz (Dort wo ein Mann sein Veto und damit ja seine Verantwortungsbereitschaft anmeldet, werden eh eine Partnerschaft und entsprechend positive Rahmenbedingungen für eine Schwangerschaft vorliegen, und dort wiederum wird die Frau eh nicht auf die Idee verfallen, das unerwartete Kind - bloß weil es vielleicht gerade etwas unpassend kommt - abzutreiben.)

Aber es wäre mal eine symbolische Aufwertung des Vaters.


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