Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit
Es hat noch nie ein echtes Matriarchat gegeben. Punkt.
Du hast Recht aber es gab die Amazonen - ob Du es glaubst oder nicht -
und sie brachten wirklich keinen Fortschritt...
Meinst du die die sich angeblich die rechte Titte abgeschnitten haben, damit sie besser mit dem Bogen schießen konnten? Hast du dazu auch Belege? Aber bitte nicht von hier: http://anonym.to/?http://www.femarc.de/Netzwerk/index.html
Satzung des Vereines
FemArc - Netzwerk archäologisch arbeitender Frauen
§ 1 Name und Sitz des Vereines
Der Verein führt den Namen FemArc - Netzwerk archäologisch arbeitender Frauen. Er hat
seinen Sitz in Hannover.
Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss an feministischer Archäologie, archäologischer
Geschlechterforschung und/oder Frauenforschung interessierten Frauen unabhängig von
ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Tätigkeit.
Der Verein soll in das Vereinsregister Hannover eingetragen werden und trägt dann den
Zusatz „e.V.“
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck von FemArc ist die Förderung und Verbreitung von Fachwissen zur archäologischen
Frauen- und Geschlechterforschung und feministischer Archäologie.
Der Verein FemArc setzt sich zum Ziel,
1. Feministische Archäologie, archäologische Geschlechter- und Frauenforschung als
Themen und Methoden der Archäologie zu etablieren.
2. Die Inhalte der feministischen Archäologie, archäologische Geschlechter- und
Frauenforschung und die Diskussion in die Frauen- und Fachöffentlichkeit zu tragen.
3. Die theoretischen Grundlagen der feministischen Archäologie, archäologischen
Geschlechter- und Frauenforschung auszubauen.
4. Fachfrauen aus allen archäologischen und verwandten Fächern untereinander und
mit Laiinnen vernetzen, um den fachlichen und Erfahrungsaustausch zu fördern.
5. Die berufliche Situation von Frauen in der Archäologie zu verbessern.
Diese Ziele verwirklicht FemArc durch die regelmäßige Herausgabe des Rundbriefes und
von Publikationen und die Organisation von Veranstaltungen und Tagungen zu Themen der
feministischen Archäologie und archäologischen Frauen- und Geschlechterforschung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitfrauen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitfrauenschaft
In den Verein können nur Frauen als Vollmitfrauen eintreten. Juristische Personen können
nur als fördernde Mitfrauen ohne Stimmrecht beitreten.
Der Antrag auf Mitfrauenschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der hierüber mit
einfacher Mehrheit entscheidet. Bei Ablehnung sind der Antragstellerin die Gründe schriftlich
mitzuteilen. Bei Ablehnung kann die Antragstellerin Widerspruch einlegen, über den von der
Mitfrauenversammlung mit einfacher Mehrheit abschließend entschieden wird. Mit der
Aufnahme in den Verein werden Satzung und das Selbstverständnis desselben anerkannt.
Die Mitfrauenschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen
Person. Der Austritt erfolgt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres und muss mit einer Frist
von einem Monat gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere
ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der
Vorstand. Gegen den Ausschluss steht der Mitfrau die Berufung an die
Mitfrauenversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
Die Mitfrauenversammlung entscheidet endgültig mit einfacher Mehrheit.
Von allen Mitfrauen werden jährliche Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren
Fälligkeit bestimmt die Mitfrauenversammlung.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitfrauenversammlung
- der Vorstand
- die Redaktion des Rundbriefes
- die FemArcEdition
§ 5 Die Mitfrauenversammlung
Die Mitfrauenversammlung ist das oberste entscheidende Vereinsorgan. Mindestens alle
zwei Jahre findet eine ordentliche Mitfrauenversammlung statt.
Die Mitfrauenversammlung als das oberste beschlussfassende Organ ist grundsätzlich für
alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem
anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Zu ihren Aufgaben gehören neben
1. der Wahl und Abwahl des Vorstandes,
2. der Entlastung des Vorstandes, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,
3. die Wahl und Abwahl der Redaktion und FemArcEdition.
4. der Wahl der Kassenprüferinnen für die Dauer von zwei Jahren, die Mitfrau des
Vorstands sein dürfen. Wiederwahl ist zulässig.
5. die Entgegennahme der Kassenprüfung,
6. der Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,
7. der Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,
8. der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
9. der Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitfrauen in Berufungsfällen
insbesondere
10. die Beratung und Beschlussfassung über Anträge und Angelegenheiten des Vereins.
Die Mitfrauenversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens
vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist ist gewährt, wenn die
Einladung einen Monat vor Termin abgeschickt ist. Das Einladungsschreiben gilt als den
Mitfrauen zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift
gerichtet ist.
Ergänzende Tagungsordnungspunkte und Anträge an die Mitfrauenversammlung sind
schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Termin einzureichen. Die Tagesordnung ist zu
Beginn der Mitfrauenversammlung entsprechend zu ergänzen.
Zu Beginn der Mitfrauenversammlung wird eine Versammlungsleiterin und eine
Schriftführerin gewählt.
Die Mitfrauenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitfrauen mit
einfacher Mehrheit beschlussfähig. Konsensentscheidungen sind anzustreben. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Jede Vollmitfrau hat eine Stimme. Das
Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Für eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins müssen 2/3 aller
stimmberechtigten Mitfrauen zustimmen. Sollte die Zweidrittelmehrheit dieser Mitfrauen
aufgrund zu geringer Beteiligung nicht zustande kommen, kann zu einer erneuten
Mitfrauenversammlung einberufen werden, bei der dann die Zweidrittelmehrheit der
anwesenden Mitfrauen entscheidungsbefugt ist. Über Satzungsänderungen kann in der
Mitfrauenversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt
bereits in der Einladung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch
der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. Satzungsänderungen, die von
Aufsichts-, Gerichts-, und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
Vorstand von sich aus vornehmen.
Über die Beschlüsse der Mitfrauenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der
Versammlungsleiterin und der Schriftführerin zu unterzeichnen und im nächsten Rundbrief
zu veröffentlichen ist.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung verpflichtet,
wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitfrauen dies schriftlich unter Angabe
von Gründen verlangt oder wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Für
außerordentliche Mitfrauenversammlungen gelten die entsprechenden Regeln der
ordentlichen Mitfrauenversammlung.
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus fünf Mitfrauen des Vereins, die
gleichberechtigt sind. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jede
Vorstandsfrau ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird von der Mitfrauenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Zwei Vorstandsfrauen werden als Vertreterinnen der Redaktion
bzw. FemArcEdition von der Mitfrauenversammlung gewählt.
Nur Vollmitfrauen des Vereins können Vorstandsfrauen werden. Bei Beendigung der
Mitfrauenschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. Sobald der Vorstand aus
weniger als vier Frauen besteht, muss zu einer ordentlichen Mitfrauenversammlung binnen
zwei Monaten eingeladen werden. Eine Nachwahl erfolgt für den Rest der laufenden
Amtszeit.
Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitfrauenversammlung aus. Über seine Tätigkeit hat
der Vorstand der Mitfrauenversammlung Rechenschaft zu geben. Er kann Aufgaben der
Geschäfts-führung an eine oder mehrere Mitfrauen delegieren. Der Vorstand fasst seine
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Konsensentscheidungen sind anzustreben.
Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Die in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von den
Vorstandsfrauen zu unterzeichnen. Außerdem werden sie im nächsten Rundbrief
veröffentlicht.
Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens zweimal statt; sie sind vereinsöffentlich.
Termine und Tagesordnung sind nach Möglichkeit im Rundbrief zu veröffentlichen.
Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder per E-Mail
gefasst werden, wenn alle Vorstandsfrauen ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich
oder per E-Mail erklären. Schriftlich oder per E-Mail gefasste Vorstandsbeschlüsse sind
schriftlich niederzulegen und von zwei Vorstandfrauen zu unterzeichnen.
§ 7 Redaktion des Rundbriefes
Die Redaktion des Rundbriefes gibt regelmäßig den Rundbrief des FemArc – Netzwerk
archäologisch arbeitender Frauen heraus. Die Redaktion ist der Mitfrauenversammlung
rechenschaftspflichtig. Die Mitfrauenversammlung wählt mindestens eine weitere
Redaktionsfrau für zwei Jahre.
§ 8 FemArcEdition
Die FemArcEdition (FAE) ist das Herausgeberinnengremium des Vereins FemArc -
Netzwerks archäologisch arbeitender Frauen.
Sie organisiert sich und arbeitet nach den Richtlinien für das Herausgeberinnen-Gremium
(siehe Anhang).
Ihr gehören jeweils bis zu zehn Vollmitfrauen an, die in der Mitfrauenversammlung auf zwei
Jahre gewählt werden. Widerwahl ist zulässig.
Aufgabe der FAE ist die Herausgabe der Tagungspublikationen des Vereines sowie weiterer
Publikationen zum Thema archäologische Frauen- und Geschlechterforschung und
feministische Archäologie.
Die FAE verwaltet das Vermögen aus ihrem Geschäftsbereich eigenständig. Sie verwaltet
die ihr gehörigen Publikationen. Sie ist der Mitfrauenversammlung rechenschaftspflichtig.
§ 9 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch die zu diesem Zweck einberufene
Mitfrauenversammlung mit Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitfrauen
vorgenommen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen
des Vereins an eine den Zielen des Vereins nahe stehende, dann zu bestimmende
Institutionen, die es ausschließlich nur für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Beschlüsse über die zukünftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes
ausgeführt werden. Die Mitfrauenversammlung beruft zur Abwicklung der Geschäfte zwei
Liquidatorinnen.
§ 10 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Leipzig, den 20. November 2004
Ergänzung im § 9: München, 8.10.2005
gesamter Thread:
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Mirko,
24.08.2009, 19:36
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Nihilator,
24.08.2009, 20:09
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
24.08.2009, 20:31
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - isegal, 25.08.2009, 11:58
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Nikos, 28.08.2009, 05:11
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
24.08.2009, 20:31
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
24.08.2009, 20:20
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Nikos, 28.08.2009, 05:13
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
tut nichts zur sache,
24.08.2009, 20:34
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
24.08.2009, 22:09
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
tut nichts zur sache,
25.08.2009, 01:29
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
25.08.2009, 03:10
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
tut nichts zur sache,
25.08.2009, 21:18
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
25.08.2009, 22:12
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
tut nichts zur sache,
26.08.2009, 01:39
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
26.08.2009, 12:18
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - tut nichts zur sache, 27.08.2009, 02:54
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
26.08.2009, 12:18
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
tut nichts zur sache,
26.08.2009, 01:39
- Die geographischen Pole "wandern" nicht über die Erde -
Chato,
26.08.2009, 01:08
- Die geographischen Pole "wandern" nicht über die Erde - tut nichts zur sache, 27.08.2009, 01:06
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
25.08.2009, 22:12
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
tut nichts zur sache,
25.08.2009, 21:18
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Gismatis, 25.08.2009, 03:57
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
25.08.2009, 03:10
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
tut nichts zur sache,
25.08.2009, 01:29
- Nachtrag - Garfield, 25.08.2009, 01:30
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
24.08.2009, 22:09
- Deshalb heisst es ja auch "Steinzeit" - Red Snapper, 24.08.2009, 23:15
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Notburg,
24.08.2009, 23:17
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Mirko, 24.08.2009, 23:25
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Holger,
25.08.2009, 00:07
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Gelegenheitsposter, 25.08.2009, 00:28
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Mirko,
25.08.2009, 00:45
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Red Snapper,
25.08.2009, 01:19
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Mirko, 25.08.2009, 01:25
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Garfield,
25.08.2009, 15:55
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Roslin,
25.08.2009, 21:43
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - tut nichts zur sache, 25.08.2009, 23:54
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Garfield, 26.08.2009, 21:34
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Roslin,
25.08.2009, 21:43
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Narrowitsch, 26.08.2009, 14:43
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Red Snapper,
25.08.2009, 01:19
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Rosi,
26.08.2009, 17:26
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Knödelverteiler, 27.08.2009, 04:09
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Uijujuj,
27.08.2009, 05:32
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit - Rosi, 28.08.2009, 19:13
- Interessanter Fund aus der Jungsteinzeit -
Nihilator,
24.08.2009, 20:09