Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Phobie-Vorwurf. ...bin nicht krank, nur anderer Meinung ;-)

Gismatis, Basel, Monday, 03.08.2009, 14:09 (vor 5990 Tagen) @ Nihilator

Nochmal, Mirko, zum x-ten Male? Schlicht und einfach deswegen, was die Ehe
ist: ein staatlich in gewisser Weise privilegierter Versorgungsvertrag
zwischen Mann und Frau mit dem Ziel des gemeinsamen Aufziehens von
Nachwuchs.

Wenn das so ist, dann wäre es Missbrauch der Ehe, wenn das Paar keine Kinder bekommen will oder kann. Ich schlage eine Frist vor, innerhalb der die Frau schwanger werden muss. Sobald ein Kind geboren wird, besteht die Ehe bis zur Volljährigkeit des Kindes fort. Kommt es zu einer Fehlgeburt, wird die Frist verlängert. Kann die Frau hingegen erwiesenermaßen keine Kinder mehr bekommen, wird die Ehe abgebrochen. Die Frau darf dann nicht wieder heiraten, außer sie kann ein ärztliches Gutachten vorweisen, wonach sie wieder schwanger werden kann.

--
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