Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Phobie-Vorwurf. ...bin nicht krank, nur anderer Meinung ;-)

guest, Niedersachsen, Monday, 03.08.2009, 00:56 (vor 5991 Tagen) @ HerrClaus

Sie können aber in unserer Gesellschaft Verträge (was ich gut heiße) nach
dem BGB schließen, die aber nicht "Ehe" heißen sollten, weil das eine
Verunglimpfung in Form einer bösen Karikatur dieser besonderen Verbinung
zwischen Mann und Frau darstellt und zur weiteren Zersetzung und Abwertung
dieser mit den schon bekannten und beklagten Folgen darstellt.

Dann nimm doch einfach mal zur Kenntnis, dass das Ding "Lebenspartnerschaft" heisst, und nicht "Homo-Ehe".

Siehe

http://bundesrecht.juris.de/lpartg/

MfG


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