Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Phobie-Vorwurf. ...bin nicht krank, nur anderer Meinung ;-)

freiheitistunteilbar @, Monday, 03.08.2009, 03:36 (vor 5991 Tagen) @ Nihilator

Habe ich auch nicht gesagt. Sie sind der Sinn und das Ziel, nicht
Voraussetzung. Da man schlecht ungewollt Kinderlose bestrafen kann, wird
der Erfolg natürlich nicht kontrolliert und Mißerfolg nicht sankioniert.
Das war früher auch nicht notwendig. Kinderlose Ehen sind bereits ein
Mißbrauch, den es so früher nicht gab und gegen den es daher auch bisher
keine Vorkehrungen gibt.

Du verwechselst übliche Gepflogenheiten mit einem "Ziel." Die Ehe ist ein Vertrag zweier sich liebenden Menschen, nichts weiter. Das sie mal dem Zwecke diente sich Bälger aufzuhalsen war Vertragsgegenstand, aber ebenso kann man einzelne Vertragsbestandteile abändern. Ein Vertrag wird nicht missbraucht, nur weil er nicht den üblichen Gepflogenheiten entspricht.

Solange Schwuchteln und andere Erregungsgruppen nicht privilegiert werden,ist dagen nichts einzuwenden.


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