Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Schuldprinzip ist tot und kommt nicht wieder, wetten?

hquer, Wednesday, 21.03.2007, 11:57 (vor 6847 Tagen) @ Adam

Ich bin kein Jurist, aber meines Erachtens ist das nicht. Schließlich
geht der Regelfall beim Zerrütungsprinzip (auch wenn er kaum zur
Geltung kommt)


Der Klammerzusatz ist das eigentlich Bedeutende. Es kommt nicht zur
Geltung. Im Grunde haben wir immer noch das Schuldprinzip, nur das nicht
mehr erforscht wird, wem die Schuld zukommt, siondern a priori bestimmt
wird: der Mann hat immer schuld!

davon aus, dass die geschiedene Leute ab ihre Scheidung für sich selbst
verantwortlich sind.


In Schweden geht man auch de facto davon aus. Hierzulande nicht.

Du versteht die Schuldfrage, als die Frage, wer die Scheidung einreicht
und das ist es nicht, wie ich meine zu wissen.


Prinzipiell natürlich nicht. Die Scheidung reichte ja langezeit derjenige
ein, der vom Verschulden des anderen betroffen war.

Allerdings hat sich dies auch inzwischen verändert: die Scheidung wird von
dem eingereicht, der sich davon am ehesten Profit verspricht. Und wenn
dergleichen im Spiel ist, so decken sich die Schuldigen und die Einreicher
immer mehr...

Gruß
Adam

So und nicht anders ist es. Nur ein Narr kann die derzeitigen ungeheuerlichen Zustände, die dem Betrug Tür und Tor öffnen, gutheissen.

hquer


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