Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsschmarotzerei bleibt - dank CDU!

Telefonmann, Wednesday, 21.03.2007, 01:07 (vor 6847 Tagen) @ Maxl

@ Max

wie ich einem anderen Thread zum Thema Unterhaltsrecht entnehmen

konnte,

bist du für die Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidungen.


... selbstverständlich! Es ist doch wohl unstrittig, daß jedes Jahr
haufenweise Leute gegen ihren Willen geschieden werden, die an ihrer Ehe
festhalten wollten - und die sich nichts andereas haben "zuschulden"
kommen lassen, als eben "nicht mehr geliebt" zu werden.
Eine Ehe kann nur in beiderseitigem Einvernehmen und vor Staat und Kirche
geschlossen werden. Wieso also sollte sie ohne nähere Angabe von Gründen
und der Frage nach der Schuld für das Scheitern einseitig wieder
gelöst werden können?

Richtig!

Wenn die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates
steht, warum schützt er sie dann nicht dadurch, daß er die Auflösung der
Ehe an bestimmte Kriterien bindet, anstatt das bloße einseitige Verlangen
eines der Ehepartner als ausreichende Legitimation für eine Scheidung
anzusehen?

Da! Ganz genau so sehe ich es auch! Ganz genau so! Es kann nicht angehen, daß ein jeder bzw. eine jede in der Ehe macht, wonach ihm bzw. ihr gerade der Kopf steht. Gerade ein solches Verhalten wird durch das geltende Recht jedoch toleriert, da der Zerrüttungsgrundsatz den Grundsatz von Treu und Glauben unterwandert und außer Kraft setzt. Der Grundsatz von Treu und Glauben zieht sich durch das gesamte deutsche Privatrecht, er ist eine der tragenden Grundideen des deutschen Privatrechts, bloß im Familienrecht wird er durch den Zerrüttungsgrundsatz ausgehebelt. Es kann eben nicht sein, daß schuldhaftes Verhalten überall sanktioniert wird - bloß im Familienrecht nicht. Ich sehe es daher ganz genau so wie Du: Die Auflösung der Ehe muß an bestimmte, im Gesetz festzulegende Kriterien gebunden werden.

Freilich kann und soll niemand gezwungen werden, zu heiraten, wenn er die
Konsequenzen einer Eheschliessung nicht tragen will. Wenn er aber "bis daß
der Tod uns scheidet" haben wollte - und das auch so versprochen hat, dann
soll er sich gefälligst dran halten, zumal dann, wenn sich sein Ehepartner
weiter daran halten will.

Vollkommen korrekt.


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