Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Schuldprinzip ist tot und kommt nicht wieder, wetten?

Adam, Wednesday, 21.03.2007, 11:14 (vor 6847 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Ich bin kein Jurist, aber meines Erachtens ist das nicht. Schließlich geht
der Regelfall beim Zerrütungsprinzip (auch wenn er kaum zur Geltung kommt)

Der Klammerzusatz ist das eigentlich Bedeutende. Es kommt nicht zur Geltung. Im Grunde haben wir immer noch das Schuldprinzip, nur das nicht mehr erforscht wird, wem die Schuld zukommt, siondern a priori bestimmt wird: der Mann hat immer schuld!

davon aus, dass die geschiedene Leute ab ihre Scheidung für sich selbst
verantwortlich sind.

In Schweden geht man auch de facto davon aus. Hierzulande nicht.


Du versteht die Schuldfrage, als die Frage, wer die Scheidung einreicht
und das ist es nicht, wie ich meine zu wissen.

Prinzipiell natürlich nicht. Die Scheidung reichte ja langezeit derjenige ein, der vom Verschulden des anderen betroffen war.

Allerdings hat sich dies auch inzwischen verändert: die Scheidung wird von dem eingereicht, der sich davon am ehesten Profit verspricht. Und wenn dergleichen im Spiel ist, so decken sich die Schuldigen und die Einreicher immer mehr...

Gruß
Adam


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