Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Schuldprinzip ist tot und kommt nicht wieder, wetten?

Beelzebub, Wednesday, 21.03.2007, 02:24 (vor 6847 Tagen) @ Maxl

@ Max

wie ich einem anderen Thread zum Thema Unterhaltsrecht entnehmen

konnte,

bist du für die Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidungen.


... selbstverständlich! Es ist doch wohl unstrittig, daß jedes Jahr
haufenweise Leute gegen ihren Willen geschieden werden, die an ihrer Ehe
festhalten wollten - und die sich nichts andereas haben "zuschulden"
kommen lassen, als eben "nicht mehr geliebt" zu werden.

Das Leben ist nun mal hart aber ungerecht. Und, wie schon unsere Großeltern wußten: Liebe und Singen läßt sich nicht zwingen.

Und für mich gibt's kaum etwas perverseres, als Menschen mit Zwang in einer Ehe zu halten. Wer eine Ehe mit Zwang zusammenhält ist kein Stück besser, als jemand, der Paare gegen ihren Willen zur Eheschließung zwingt.

Im übrigen liegt es durchaus im Interesse der Männer, Ehefrauen, die ihrer Wege gehen wollen, nicht aufzuhalten. Will sie nicht mehr, dann mag sie gehen - ohne jeden Unterhaltsanspruch versteht sich. Eine Frau aber, die gegen ihren Willen bei einem ungeliebten, wenn nicht verhassten Mann bleiben muss, wird sich früher oder später in einen Hausdrachen verwandeln - oder in eine tückische Schlange, die den Mann irgendwann vergiftet.

Wenn du dir so was aufhalsen willst, bitte sehr, meinen Segen hast du. Aber der Mehrheit, die das nicht will, der lass gefälligst das Zerrüttungsprinzip.

Eine Ehe kann nur in beiderseitigem Einvernehmen und vor Staat und Kirche
geschlossen werden.

"und Kirche"? Gute Güte, in welchem Jahrhundert lebst du denn? Dass eine Ehe in Deutschland nur vor dem Staat wirksam geschlossen werden kann und eine kirchliche Trauung allenfalls noch folkloristisches Beiwerk ist, das hat bereits Bismarck durchgesetzt.

Wieso also sollte sie ohne nähere Angabe von Gründen
und der Frage nach der Schuld für das Scheitern einseitig wieder
gelöst werden können?

Weil die Schutzaufgaben darin bestehen, das zu schützende vor von außen drohenden Gefahren zu schützen, nicht aber vor sich selber. Was du "Schutz" nennst ist in Wahrheit Zwang.

Wenn die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates
steht, warum schützt er sie dann nicht dadurch, daß er die Auflösung der
Ehe an bestimmte Kriterien bindet, anstatt das bloße einseitige Verlangen
eines der Ehepartner als ausreichende Legitimation für eine Scheidung
anzusehen?

Weil alles andere menschenunwürdiger Zwang wäre.

Freilich kann und soll niemand gezwungen werden, zu heiraten, wenn er die
Konsequenzen einer Eheschliessung nicht tragen will. Wenn er aber "bis daß
der Tod uns scheidet" haben wollte - und das auch so versprochen hat, dann
soll er sich gefälligst dran halten, zumal dann, wenn sich sein Ehepartner
weiter daran halten will.

Bullshit. Willst du irgendwann mal gezwungen sein, dir von einem Hausdrachen jeden Tag die Ohren vollkeifen zu lassen, nur weil sie auf Fortsetzung der Ehe besteht?
Übrigens ist die Phrase "bis dass der Tod uns scheidet" bei staatlichen Eheschließungen schon lange nicht mehr üblich.

Meine Ablehnung der impertinenten Kompetenzanmassung des Staates findest
du hier wieder: Wer auf den Staat pfeift, der soll eben nicht vor dem
Staat heiraten, sondern gar nicht - oder nur kirchlich. Wobei ich nicht
weiß, ob Letzteres überhaupt geht. Kann man nur kirchlich
heiraten?

... nein. Ich kann nicht einsehen, daß eine Frau, die sich als Hausfrau
und Mutter vorbildlich um Kinder und Familie gekümmert hat, u.U. nach
Jahrzehnten wegen eines geldgeilen aber attraktiven Blondchens schnöde
verlassen wird, und dabei dann auch noch finanziell im Regen stehen
gelassen werden soll. Sie hat sich nichts, aber auch gar nichts
vorzuwerfen, außer vielleicht, alt und weniger attraktiv geworden zu sein
- was kein Vorwurf sein kann.
Sie hat ihre vertraglichen Verpflichtungen eingehalten und will kein
anderes Leben. Was hat sie mit Vatis zweitem Frühling undc seinem
Blondchen zu tun?

Da bist du volles Rohr der femifaschistischen Propaganda aufgesessen. Die bringt auch immer wieder mit tränenerstickter Stimme die traurige Mär der wegen einer jüngeren verlassenen Ehefrau als ob das der Regelfall wäre. Dass in mindestens drei von vier Scheidungsfällen die Frau verläßt und nicht verlassen wird, wird vorsichtshalber nicht erwähnt.

Natürlich gibt´s kürzere Ehen, kinderlose Ehen, Ehen, die einvernehmlich
geschieden werden können und sollen. Da ist das wieder was Anderes.
Es geht nicht ohne die individuelle Beurteilung eines jeden einzelnen
Scheidungsfalles. Dazu müssen leider die Interna auf den Tisch.

Nix da, ich bin (wie die Mehrheit im Lande) froh, im Falle eines Falles keine schmutzige Wäsche vor Gericht waschen zu müssen. Mein Sexualleben geht den Staat einen Dreck an.

Und vor allem eines: die Wiedereinführung des Schuldprinzips ist ungefähr ein so aussichtsreiches Unterfangen wie die Wiedereinführung der Monarchie in Deutschland. Solange es Männerrechtler gibt, die dafür sinnlos Energien verschwenden, haben die Femis allen Grund, sich ins Fäustchen zu lachen. Wer, wie die Blödmänner der CDU, um jeden Preis an der derzeitigen Unterhaltsregelung festhält, der kommt damit dem Schuldprinzip keinen Schritt näher. Aber der faule Lenz, den sich die Unterhaltsschmarotzerinnen auf Kosten ihrer Exmänner machen können, der wird dadurch auf unabsehbare Zukunft gesichert. Ist schon eine merkwürdige Koalition, die sich da zusammengefunden hat: Radabfems und Familienpolitiker von vorgestern - und einige Männerrechtler arbeiten denen auch noch zu.

Kopfschüttelnd

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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