Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsschmarotzerei bleibt - dank CDU!

Maxl, Schuldigtupfing, Tuesday, 20.03.2007, 22:32 (vor 6847 Tagen) @ Beelzebub

@ Max

wie ich einem anderen Thread zum Thema Unterhaltsrecht entnehmen konnte,
bist du für die Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidungen.

... selbstverständlich! Es ist doch wohl unstrittig, daß jedes Jahr haufenweise Leute gegen ihren Willen geschieden werden, die an ihrer Ehe festhalten wollten - und die sich nichts andereas haben "zuschulden" kommen lassen, als eben "nicht mehr geliebt" zu werden.
Eine Ehe kann nur in beiderseitigem Einvernehmen und vor Staat und Kirche geschlossen werden. Wieso also sollte sie ohne nähere Angabe von Gründen und der Frage nach der Schuld für das Scheitern einseitig wieder gelöst werden können? Wenn die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates steht, warum schützt er sie dann nicht dadurch, daß er die Auflösung der Ehe an bestimmte Kriterien bindet, anstatt das bloße einseitige Verlangen eines der Ehepartner als ausreichende Legitimation für eine Scheidung anzusehen?

Freilich kann und soll niemand gezwungen werden, zu heiraten, wenn er die Konsequenzen einer Eheschliessung nicht tragen will. Wenn er aber "bis daß der Tod uns scheidet" haben wollte - und das auch so versprochen hat, dann soll er sich gefälligst dran halten, zumal dann, wenn sich sein Ehepartner weiter daran halten will.

Das finde ich dann doch etwas verwunderlich. Denn, soweit ich mich an
andere Beiträge von dir erinnere, stehst du dem Staat und seinen
Institutionen, vorsichtig ausgedrückt, etwas reserviert gegenüber und
neigst zudem zu der Ansicht, dass sich der Staat aus dem Leben der Bürger
gefälligst herauszuhalten hätte.

... es hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun! Du hast dich bei einer Eheschliessung auf den Staat als Zeugen und Beschützer deiner Ehe eingelassen, ohne daß dich jemand dazu gezwungen hat. Du hättest nicht heiraten müssen. Es geht darum, ein Versprechen, das man durch den Staat eigens "beschwert" hat, um es schwieriger brechen zu können, auch nicht in einer Weise bricht, als hätte man sich diese "Beschwernis" nie gewünscht. Man hat!

Meine Ablehnung der impertinenten Kompetenzanmassung des Staates findest du hier wieder: Wer auf den Staat pfeift, der soll eben nicht vor dem Staat heiraten, sondern gar nicht - oder nur kirchlich. Wobei ich nicht weiß, ob Letzteres überhaupt geht. Kann man nur kirchlich heiraten?

Warum dann ausgerechnet du für Wiedereinführung eines Gesetzes eintrittst,
dass von scheidungswilligen Paaren verlangt hat, sein Eheleben bis in
allerintimste Einzelheiten vor Gericht auszubreiten - guck mal
hier hin -
und ausführlich zu erörtern, vermag ich nicht so recht nachzuvollziehen.

... ich denke, das dürfte aus dem vorher Gesagten jetzt klar geworden sein.

Fändest du es, nach Lektüre des verlinkten Beitrages, nicht auch besser,
statt für die ohnehin nicht durchsetzbare Wiedereinführung des
Schuldprinzips sinnlos Energie zu verschwenden, dafür einzutreten, die
Reform des Scheidungsrechts nach über 30 Jahren endlich zu vollenden und
den Unterhaltsanspruch Erwachsener rest- und ersatzlos zu streichen?

... nein. Ich kann nicht einsehen, daß eine Frau, die sich als Hausfrau und Mutter vorbildlich um Kinder und Familie gekümmert hat, u.U. nach Jahrzehnten wegen eines geldgeilen aber attraktiven Blondchens schnöde verlassen wird, und dabei dann auch noch finanziell im Regen stehen gelassen werden soll. Sie hat sich nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen, außer vielleicht, alt und weniger attraktiv geworden zu sein - was kein Vorwurf sein kann.
Sie hat ihre vertraglichen Verpflichtungen eingehalten und will kein anderes Leben. Was hat sie mit Vatis zweitem Frühling undc seinem Blondchen zu tun?
Natürlich gibt´s kürzere Ehen, kinderlose Ehen, Ehen, die einvernehmlich geschieden werden können und sollen. Da ist das wieder was Anderes.
Es geht nicht ohne die individuelle Beurteilung eines jeden einzelnen Scheidungsfalles. Dazu müssen leider die Interna auf den Tisch.

Wer das alles nicht will, der soll von einer Heirat von vorneherein die Finger lassen. Zurück zu Eigenverantwortlichkeit und Vertragstreue!

Alles klar? - Max


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