Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsschmarotzerei bleibt - dank CDU!

Adam, Wednesday, 21.03.2007, 11:02 (vor 6847 Tagen) @ Beelzebub

Das stimmt so nicht, ganz im Gegenteil. Hier begegnen sich vielmehr die
femifaschistische Fraktion und der rechts-konservative Rand der
CDU/CSU, die,
wenn auch aus unterschiedlichen Motiven, den Frauen das Grundrecht auf
Unterhaltsschmarotzerei erhalten wollen.

In diesem Punk stimme ich weitgehend zu, wenn auch ich meine, daß die Neuregelung des Unterhaltsrechts keinen Blumenstrauß verdient hat. Die weitgehende Umetikettierung von Ehegatten- in Kindesunterhalt, die hauptsächlich "psychologisch" (Zypries!) wirken soll, ist eine Mogelpackung, die dem Staat auch noch zusätzliche Steuereinnahmen beschert (EU ist absetzbar, KU nicht).

Wenn aber die Frauen das Recht auf Berufstätigkeit und Karriere haben,
dann sollen sie verdammt noch mal aber auch die Pflicht haben, für den
Lebensunterhalt selbst zu sorgen, was übrigens im feministischen
Vorzeigeland Schweden schon lange der Fall ist. Dort ist nach einer
Scheidung jeder Erwachsene für sich selber verantwortlich und Unterhalt
gibt's grundsätzlich nur für evtl. vorhandene Kinder. Komisch, dass unsere
Femis, die das "schwedische Modell" sonst so loben in diesem Punkt
eigentümlich still sind.

Völlig richtig. Aber eben nur so: Vollständige Abschaffung des Ehegattenunterhalts ohne gleichzeitige Erhöhung des Kindesunterhalts.


wie ich einem anderen Thread zum Thema Unterhaltsrecht entnehmen konnte,
bist du für die Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidungen.


Hierzu mein Bekenntnis: Ich auch!

Jedenfalls solange das deutsche Unterhaltsrecht, das in seinem Wesen von Zypries nicht angetastet wird, besteht. Die Neuregelung des Scheidungsrechts von 1977 mußte zwangsläufig eine Neuregelung des Unterhaltsrechts zur Folge haben, und zwar in Sinne einer Abschaffung, damit an Scheidung keine Bereicherung statthaben kann.

Der Ehegattenunterhalt beruht nämlich auf Vorstellungen von der Ehe, die die Möglichkeit eines einseitiges Verschulden des Scheiterns zur Voraussetzung hat. Einen Straftatbestand abzuschaffen, die Strafe aber bestehen zu lassen, wäre wohl vergleichbar absurd.

Entweder es gibt schuldhafte Eheauflösung oder es gibt de facto keine Ehe mehr.

Und mit Liebe magst Du mir gleich gar nicht kommen. Die Liebe (im erotischen Sinne verstanden, wie das heute verkürzend leider allein üblich ist) war in der langen ehelichen Tradition über die Jahrhunderte erst ganz zuletzt ein Heiratsgrund. Sie taugt auch heute noch nicht dazu, eine Beziehung auf Dauer in Gang zu halten. Es ist kein Zufall, daß in Indien, wo es die Liebesheirat gibt und auch noch die überkommene, nach der die Eltern ihre Kinder verheiraten, erstere Ehen bedeutend weniger lang halten.

Die reine Liebesheirat, verbunden mit dem Scheidungsrecht von 1977 ohne gleichzeitiger Abschaffung des Unterhaltsrechts ist für die Situation der Scheidungsexplosionen, wie wir sie heute haben, verantwortlich. Eine Wiedereinführung des Schuldprinzips würde hier wohl nur zum Teil bremsen. Im Grunde ist die Ehe dadurch völlig am Ende.

Gruß
Adam


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