Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Falschbeschuldigerinnen...

ray, Friday, 03.09.2010, 12:40 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Die gesetzlichen Mittel sind da. Man muss sie auch zur Anwendung

bringen.

D.h. der Geschädigte muss klagen.


Nö. Das alles sind keine Antragsdelikte, sondern Offizialdelikte, nicht
ohne Grund, da muss die StA von sich aus ermitteln, wenn sie Kenntnis von
einer möglichen Straftat erhält.

Natürlich wird sie ihrer Ermittlungspflicht regelmäßig nur gerecht, wenn
ein Mann der potentielle Täter ist. Handelt es sich um eine Frau, muss
schon der betroffene Mann selbst klagen, ohne die vom Gesetzgeber
gewünschte staatliche "Beihilfe", nicht wahr? Das wird seitens der Behörden
und der Allgemeinheit offenbar erwartet. Genau dein Standpunkt ist somit
ein Teilaspekt des Problems.

An anderer Stelle habe ich geschrieben, nur ein juristischer Laie zu sein, von daher weiss ich nicht genau, wie das in der Praxis aussieht. Wobei eine Anklage wegen Verleumdung eine zivilrechtliche Sache wäre, die man als Einzelperson melden kann. Und wie aus Deinem Link im anderen Posting zu entnehmen ist, kommen auf zwei Gerichtsverhandlungen wegen Vergewaltigung, eine Verhandlung wegen Falschaussage. Also die gesetzlichen Mittel werden anscheinend doch genutzt.


Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief
läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis
haben?


So weit denken die doch gar nicht. Warum sollten sie auch? Ihnen passiert
ja doch nichts.

Indem man seine Aussagen ständig wiederholt, werden sie auch nicht richtiger (gilt natürlich auch für meine Aussagen ;-)). An dieser Stelle drehen wir uns im Kreis.


Führt man als Mann eine entsprechende Klage, muss man sich ggfs. für
Falschbeschuldigung & Co. verantworten, daher ist die Hemmung größer,
überhaupt eine Anzeige zu erstatten. Vor Gericht und auf hoher See ist man
in Gottes Hand, das kann nämlich auch gut nach hinten losgehen, selbst wenn
man im Recht ist.

Als Mann ist man da also vorsichtiger, da man im Gegensatz zu einer Frau
vollumfänglich für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen wird.

Jetzt wäre es aber gut, wenn Du ein Beispiel nennst, wo ein Mann wegen einer anzeigten Falschbeschuldigung eine Frau, wiederum selbst wegen Falschbeschuldigung angezeigt wurde.

Ich selbst kannte mal einen Kerl (Vergangenheitsform nicht unbegründet, er
ist tot), der wurde einer sexuellen Nötigung beschuldigt. Er wehrte sich,
indem er eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung erstattete (hätte er besser
vorher mal einen Anwalt gefragt...), woraufhin die Dame ihn prompt der
Vergewaltigung bezichtigte. War ihr vorher glatt entfallen. Kann man als
diagnostizierte Borderlinerin schon mal vergessen.

Was ist aus der Anzeige wegen sexueller Nötigung geworden?


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