Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Durchführung des Rechts und Wunschrauswurf

ray, Friday, 03.09.2010, 04:48 (vor 5611 Tagen) @ Mus Lim

Die theoretische Strafbarkeit ist bei allen Gesetzen gegeben. Es scheint
kein Problem der Gesetze zu geben, sondern der Durchführung, wie in so
vielen Bereichen auch.


Es hängt vor allem am Willen der Durchführung.

Seit es die Jurisprudenz gibt, dient sie der Herrschaftsabsicherung, das
vergessen viele. Früher war die Justiz "die Hure der Fürsten", heute ist
sie die Hure der Politikkasper, globaler Unternehmen und des Feminats.

Nun, einige haben sich über die Unabhängigkeit von Richtern und deren Entscheidungen beschwert. Denn sie könnten das auch zum eigenen Machtmissbrauch nutzen. Wenn so ein Richter ziemlich unabhängig ist und kaum kündbar, dann ist es auf der anderen Seite schwieriger ihn zur "Hure zu machen". Denn mit was will man ihn locken oder drohen?


Sie werden sehen, wie das Recht im Fall Sarrazin zurechtgebogen werden
wird. An der Durchführung wird es nicht liegen, nur am politischen Willen.
Merkel kriegt ihren bestellten Wunschrauswurf.

Gibt es einen "Fall Sarazin"?


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