Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ja, seit 2010 (GewSchG) kann Frau alles behaupten!

ray, Friday, 03.09.2010, 02:15 (vor 5611 Tagen) @ Referatsleiter 408

Wenn du so eine Alte los bist, dann machst du keine Anzeige, sondern XXX
(3 Kreuze)! Ich habe selbst, wg. meiner Exe, mit der PD Westsachsen zu tun
gehabt, vergiss es: Lila Pudel! Verschiedene Sachen sind zur StaA: Ohne
Ergebnis, kein öffentl. Interesse. Vergiss den Rechtsstaat. Schlag schnell,
hart und erbarmungslos zu, denn bestraft wird man als Mann sowieso dafür,
auch wenn man nix gemacht hat.

Wie lautete die konkrete Anzeige?

Ich glaube Du verwechselst das mit eine Zivilrechtsklage. Da kann kann

man

einen Vergleich anstreben. Bei einem Strafprozess tritt die Beschädigte

als

Nebenklägerin auf. Als Angeklagter kann man sich da nicht freikaufen,

wenn

es zur Verhandlung kommt, kann man entweder freigesprochen werden oder

wird

verurteilt.


Als Mann bist du vor Gericht in solchen Sachen der letzte Arsch. Besser:
Solchen Weibern aus dem Weg zu gehen!

Okay, aber ist jetzt kein Widerspruch zu obiger Aussage.


Seit 2001 gibt es das GewSchG: Umkehr der Unschuldsvermutung. Der Fall
Kachelmann macht "Frau" nur zusätzlichen Mut. Geht doch!

Inwieweit ist im Gesetzestext die Umkehr der Unschuldsvermutung zu erkennen?


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