Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 03.09.2010, 02:52 (vor 5611 Tagen) @ ray

Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.

Angesichts der Tatsache, dass nur gut jede 10. Anzeige zu einer Verurteilung führt, müssten sich doch auch ein paar verurteilte Falschbeschuldigerinnen finden lassen. Wo sind sie nur?

Die theoretische Strafbarkeit nützt nichts, wenn Frauen dann tatsächlich straflos oder mit lächerlich geringer Strafe davonkommen - wie es bekanntlich nicht nur bei diesen Tatbeständen der Fall ist.

Viele Grüße
Wolfgang


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