Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

ray, Friday, 03.09.2010, 01:38 (vor 5611 Tagen) @ Misogyn

Da einer Frau nichts passieren kann, kann sie es mal riskieren.

Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig. Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht, Verleumdung sind strafbar.

Und wieviel sie gezahlt haben um ein Verfahren abzuwenden. Denn darum geht
es ja in den meisten Fällen. Gäbe es keine "Vergewaltigung" könnten sich
viele Frauen kein Shopping mehr leisten.

Ich glaube Du verwechselst das mit eine Zivilrechtsklage. Da kann kann man einen Vergleich anstreben. Bei einem Strafprozess tritt die Beschädigte als Nebenklägerin auf. Als Angeklagter kann man sich da nicht freikaufen, wenn es zur Verhandlung kommt, kann man entweder freigesprochen werden oder wird verurteilt.


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