Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Geschäft mir der Falschbeschuldigung - Einnahmequelle Nr. 1

ray, Friday, 03.09.2010, 03:21 (vor 5611 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.


Angesichts der Tatsache, dass nur gut jede 10. Anzeige zu einer
Verurteilung führt, müssten sich doch auch ein paar verurteilte
Falschbeschuldigerinnen finden lassen. Wo sind sie nur?

Die theoretische Strafbarkeit nützt nichts, wenn Frauen dann tatsächlich
straflos oder mit lächerlich geringer Strafe davonkommen - wie es
bekanntlich nicht nur bei diesen Tatbeständen der Fall ist.

Die theoretische Strafbarkeit ist bei allen Gesetzen gegeben. Es scheint kein Problem der Gesetze zu geben, sondern der Durchführung, wie in so vielen Bereichen auch.


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