Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Ja, seit 2010 (GewSchG) kann Frau alles behaupten!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Friday, 03.09.2010, 02:06 (vor 5611 Tagen) @ ray

Da einer Frau nichts passieren kann, kann sie es mal riskieren.


Sorry, wenn ich hier einhaken muss, aber das ist so nicht richtig.
Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage vor der Polizei und Gericht,
Verleumdung sind strafbar.

Wenn du so eine Alte los bist, dann machst du keine Anzeige, sondern XXX (3 Kreuze)! Ich habe selbst, wg. meiner Exe, mit der PD Westsachsen zu tun gehabt, vergiss es: Lila Pudel! Verschiedene Sachen sind zur StaA: Ohne Ergebnis, kein öffentl. Interesse. Vergiss den Rechtsstaat. Schlag schnell, hart und erbarmungslos zu, denn bestraft wird man als Mann sowieso dafür, auch wenn man nix gemacht hat.

Ich glaube Du verwechselst das mit eine Zivilrechtsklage. Da kann kann man
einen Vergleich anstreben. Bei einem Strafprozess tritt die Beschädigte als
Nebenklägerin auf. Als Angeklagter kann man sich da nicht freikaufen, wenn
es zur Verhandlung kommt, kann man entweder freigesprochen werden oder wird
verurteilt.

Als Mann bist du vor Gericht in solchen Sachen der letzte Arsch. Besser: Solchen Weibern aus dem Weg zu gehen!

Seit 2001 gibt es das GewSchG: Umkehr der Unschuldsvermutung. Der Fall Kachelmann macht "Frau" nur zusätzlichen Mut. Geht doch!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


gesamter Thread:

 

powered by my little forum