Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Durchführung des Rechts und Wunschrauswurf

Mus Lim ⌂, Friday, 03.09.2010, 04:25 (vor 5611 Tagen) @ ray

Die theoretische Strafbarkeit ist bei allen Gesetzen gegeben. Es scheint
kein Problem der Gesetze zu geben, sondern der Durchführung, wie in so
vielen Bereichen auch.

Es hängt vor allem am Willen der Durchführung.

Seit es die Jurisprudenz gibt, dient sie der Herrschaftsabsicherung, das vergessen viele. Früher war die Justiz "die Hure der Fürsten", heute ist sie die Hure der Politikkasper, globaler Unternehmen und des Feminats.

Sie werden sehen, wie das Recht im Fall Sarrazin zurechtgebogen werden wird. An der Durchführung wird es nicht liegen, nur am politischen Willen.
Merkel kriegt ihren bestellten Wunschrauswurf.

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