Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Immer mehr Vergewaltigungen angezeigt, die Zahl der Falschbeschuldigerinnen steigt

ray, Friday, 03.09.2010, 03:33 (vor 5611 Tagen) @ Goofos

Sie hätte dann Relevanz, wenn auch die angebliche Risikolosigkeit im
gleichen Maße zugenommen hätte. Es gibt aber kein Gesetz, was die

Strafe

für Falschaussagen usw. gesenkt hätte.


Jetzt müssten die Strafen aber auch angewendet werden. Wenn man dazu die
Meldungen verfolgt, gehört es wohl eher zur Ausnahme, dass eine
Falschbeschuldigerin tatsächlich wenigstens eine mildes Sträfchen bekommt.
Nach dem Motto zwei Monate auf Bewährung und sie solle das nicht nochmal
machen weil das ganz arg gemein ist. Damit macht man es der
Falschbeschuldigerin einfach, sie muss schließlich nicht wirklich eine
echte Strafe erwarten falls es schief gehen sollte.

Eine Falschverdächtigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verdächtigung

Eine falsche uneidliche Aussage kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falschaussage

Eine Verleumdung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung

Die gesetzlichen Mittel sind da. Man muss sie auch zur Anwendung bringen. D.h. der Geschädigte muss klagen.

Hingegen wenn es mit
der Falschbeschuldigung klappt, ist der Falschbeschuldigte mit großer
Sicherheit ruiniert und hockt vielleicht im Knast. Es ist vielleicht ein
kleines Glücksspiel für die Falschbeschuldigerin, aber nichts womit sie
wirklich etwas verlieren könnte.

Ganz ehrlich, würdest Du so ein Risiko eingehen wollen? Wenn es schief läuft evtl. in den Knast kommen oder einen Eintrag im Führungszeugnis haben?

Stattdessen haftet dem Falschbeschuldigtem
der Vorwurf der Vergewaltigung trotzdem immer an. Man könnte nämlich auch
einfach meinen, dass der Fall nicht aufgeklärt werden konnte oder die
Beweise einfach nicht ausreichten. Würden die Gerichte die Strafen in
diesen Fällen von Falschbeschuldigung auch wirklich gnadenlos anwenden,
gebe es bestimmt weniger Falschbeschuligerinnen.

Ja, nur ist das keine Besonderheit in diesem Fall. Du kannst auch einfach behaupten, die Person hätte Dich (ohne Zeugen) auf übelste beleidigt, oder mit einem Messer bedroht. Gründe für Falschanschuldigungen werden sich immer finden lassen.


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