Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

2 Jahre Haft für Falschbeschuldigung, allerdings in England

ray, Friday, 03.09.2010, 12:26 (vor 5611 Tagen) @ Imageberater

Nö, warum? Es bleiben Einzelfälle, egal in welche Richtung,

interessanter

dazu wären Statistiken und Studien.


Dann musst du halt selber mal ein bisschen suchen:

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich
mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.
Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw.
falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden
Anzeige.“

Und lies nicht nur den Satz, sondern auch die Ausführungen ab Seite 160.
Soviel zum Thema "Einzelfälle". Die niedrigste Schätzung ist, dass 20-33%
aller Anzeigen Falschbeschuldigungen sind, die Skala reicht auch bis über
60%.

Weitergehende Studien gibt es dazu aus ideologischen Gründen nicht, wie es
lange Zeit aus denselben Gründen auch keine Studien zu häuslicher Gewalt
gab, heute gibt es sie und sie ergeben, dass häusliche Gewalt sogar eher
von Frauen als von Männern verübt wird.

Ja, danke für den Link, der wurde hier schonmal gebracht. Ich werde es mir auch durchlesen, dauert halt nur länger, sind mehrere hundert Seiten. In einer Sache muss ich Dir widersprechen. Wenn es aus ideologischen Gründen keine weitergehenden Studiem gibt, dann dürfte es die von der bayrischen Polizei und den Studien, auf denen die sich beziehen, auch nicht geben.

Eine Staatsanwältin erklärt, warum nur 10 % aller angezeigten
Vergewaltigungsfälle überhaupt erst zur Anklage kommen:

http://www.jurablogs.com/de/oberstaatsanwaeltin-gabriele-gordons-bemerkenswerte-usserungen-zu-sexuellen

"Bei durchschnittlich 200 Strafanzeigen jährlich wegen angeblicher
Sexualdelikte komme es zu ca. 170 Einstellungen, 20 Fälle würden angeklagt
und in 10 Fällen würden sogar Anklagen gegen die Anzeigeerstatter wegen
falscher Verdächtigung bzw. bewusster Falschaussage erhoben, sagt Frau
Gordon."

Alles Einzelfälle? Bestimmt, Herr "provokanter Besserwisser".

Wenn schon Herr "provokanter Hinterfrager" ;-). Zwei Aussagen kann man aus den Text herauslesen. Zum einen, dass viele Anzeigen das Produkt falscher Erinnerungen sind. Das Phänomen das nach psychologischen Behandlungen die Patienten sich plötzlich an Gewalttaten und Vergewaltigungen erinnern, die so gar nicht stattgefunden haben, ist durchaus bekannt. Und die zweite Aussage zeigt, es gibt sehr wohl Strafanzeigen wegen falscher Verdächtigung, was hier von manchen kategorisch abgestritten wird, im Verhältnis 1:2 zu den durchgeführten Gerichtsverhandlungen.

Erst mal selber kundig machen, dann klug daher reden, ja? :)

Gerne :-)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum