Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Männerhaß - Anatomie eines Syndroms. Zur Involution der Büstenhalter (lang)

Garfield, Friday, 03.06.2005, 13:26 (vor 7495 Tagen) @ Fragezeichen

Als Antwort auf: Re: Männerhaß - Anatomie eines Syndroms. Zur Involution der Büstenhalter (lang) von Fragezeichen am 03. Juni 2005 06:56:

Hallo Fragezeichen!

"Für die meisten Abhängigkeiten gibt es klare Gesetze. Für das Hausfrauen-Dasein nicht."

Für das Hausfrauendasein gibt es sogar besonders enge Schutzgesetze. Ein Ehemann darf seine Frau weder schlagen noch vergewaltigen. Tut er es doch, macht er sich strafbar. Seine Frau kann ihn de facto jederzeit von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung werfen lassen. Dafür genügt die Behauptung, daß er sie geschlagen hätte. Beweise sind nicht erforderlich. Gesetzlich festgelet ist das zwar so nicht, aber laut offiziellen Aussagen verfährt die Polzei in der Praxis so, daß im Zweifelsfall grundsätzlich der Mann der Wohnung verwiesen wird. (Das gilt so übrigens auch für unverheiratete Paare.)

Ein Ehemann ist gesetzlich verpflichtet, seiner Frau einen Teil seines Einkommens zu überlassen, wenn sie Hausfrau ist. Diese Verpflichtung gilt auch noch nach einer Scheidung, und zwar auch dann, wenn die Frau die Ehe zerstört hat. Ein Ehemann hat keine gesetzliche Handhabe, um von der Frau irgendeine Gegenleistung für das ihr gegebene Geld zu verlangen.

Was fehlt dir da denn noch?

Feministinnen fordern darüber hinaus auch noch, daß ein Ehemann seine Konten vor seiner Frau offen legen muß, und vor einigen Jahren wurde gefordert, daß Paare grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, die Hausarbeit gemeinsam zu erledigen. Auch wenn sie Hausfrau ist und er auf Vollzeit arbeitet.

Ist es das, was dir noch fehlt?

Freundliche Grüße
von Garfield


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