Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: JF:

Gastredner, Thursday, 17.02.2005, 16:24 (vor 7657 Tagen) @ ssipio africanus

Als Antwort auf: Re: JF: "Zum Samenspender und Zahlmeister degradiert" (lang) von ssipio africanus am 17. Februar 2005 14:12:58:

Ein wichtiger Aspekt bei der Diskussion um Kuckuckskinder wird bisher nicht beachtet.
Fast alle hier sind der Meinung, dass der betrogene Mann, dem ein Kuckuckskind untergeschoben wird, eine äusserst schwache Rechtsposition hat.

Ja, so ist es im Moment auch und es soll noch schlechter werden.

Als Lösung bietet sich die Abschaffung der Vaterschaftsvermutung zugunsten eines Nachweises der biologischen Vaterschaft unmittelbar nach der Geburt an, womit die (biologische) Vaterschaft zweifelsfrei geklärt werden könnte. Damit wäre die Rechtsstellung des betrogenen Mannes intakt.

Als Lösung bietet sich an, dass man jedem Elternteil das Recht einräumt seine biologische Beziehung zum Kind zu testen. Dann kann die Mutter testen, ob sie die Mutter des Kindes ist und der Vater, ob er der Vater ist. Mehr braucht es nicht.

Ausser Betracht bleibt aber der wahre biologische Vater und dessen Rechte und Pflichten.
Was wäre wenn der betrogene Mann zwar die (biologische) Vaterschaft und die daraus erwachsenden finanziellen Pflichten ablehnen würde, jedoch die Familie intakt halten will und somit die Rolle des sozialen Vaters übernimmt.

Die Unterhaltspflicht für das Kind fällt dem biologischen Vater zu. Ebenso wie das Recht auf Umgang.

Könnte nicht der biologische Vater im Sinne der Geichberechtigung das Sorgerecht für das Kuckuckskind fordern ?
Die hier angedeuteten Aspekte fanden bisher kaum Beachtung !

Klar kann, soll und darf er das. Zumindest Umgang mit dem Kind muss ihm gewehrt werden.


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