Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: JF: "Zum Samenspender und Zahlmeister degradiert" (lang)

ssipio africanus, Thursday, 17.02.2005, 16:12 (vor 7657 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: JF: "Zum Samenspender und Zahlmeister degradiert" (lang) von Arne Hoffmann am 17. Februar 2005 10:53:45:

Ein wichtiger Aspekt bei der Diskussion um Kuckuckskinder wird bisher nicht beachtet.
Fast alle hier sind der Meinung, dass der betrogene Mann, dem ein Kuckuckskind untergeschoben wird, eine äusserst schwache Rechtsposition hat.
Als Lösung bietet sich die Abschaffung der Vaterschaftsvermutung zugunsten eines Nachweises der biologischen Vaterschaft unmittelbar nach der Geburt an, womit die (biologische) Vaterschaft zweifelsfrei geklärt werden könnte. Damit wäre die Rechtsstellung des betrogenen Mannes intakt.
Ausser Betracht bleibt aber der wahre biologische Vater und dessen Rechte und Pflichten.
Was wäre wenn der betrogene Mann zwar die (biologische) Vaterschaft und die daraus erwachsenden finanziellen Pflichten ablehnen würde, jedoch die Familie intakt halten will und somit die Rolle des sozialen Vaters übernimmt.
Könnte nicht der biologische Vater im Sinne der Geichberechtigung das Sorgerecht für das Kuckuckskind fordern ?
Die hier angedeuteten Aspekte fanden bisher kaum Beachtung !

scipio


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