Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die FDP berücksichtigt zu wenig die Interessen alleinerziehender Frauen

Ruth Teibold-Wagner, Tuesday, 05.10.2004, 12:17 (vor 7794 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Lenke: Sozialer Pflichtdienst: verfassungswidrig und unverantwortlich von Odin am 05. Oktober 2004 00:21:44:

Liebe Männer!

Unsere Meinung unterscheidet sich grundsätzlich von den Kolleginnen der FDP.

Wie vielleicht bekannt, liegen uns, von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, die allein erziehenden Frauen besonders am Herzen. Unserem Einfluss ist es zu verdanken, dass sich allein erziehende Sozialhilfeempfängerinnen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe finanziell um einiges BESSER stellen werden als bisher. -
Ein Punkt, über den in der Öffentlichkeit leider viel zu wenig diskutiert wird. Die Kritiker der Harz-Reformen fokussieren hier leider anders und verlieren diese ganz wesentliche Sache aus den Augen.

Wir haben noch eine weitere Initiative ergriffen, um sozial benachteiligten Frauen zu helfen, was sicher ganz wichtig auch im Hinblick auf die demographischen Probleme unseres Landes ist, denn wenn Frauen ökonomische Probleme haben, bekommen sie keine Kinder. Hier müssen wir als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen zuvörderst ansetzen, wenn wir uns für eine moderne Bevölkerungspolitik, wie sie gerade auch Renate Schmidt fordert, einsetzen wollen.

Wir, die ASF, haben uns auf unserem jüngsten Kongress für eine zusätzliche konkrete Maßnahme entschieden. Dem Parteivorstand wird für den nächsten Parteitag ein entsprechender Entschließungsantrag zugehen, dessen vorläufiger Entwurf so lautet:

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) hat sich nach ausführlicher, kontroverser Debatte unter Einbeziehung von sachkundigen Gesprächspartnern aller Richtungen mit sehr großer Mehrheit, aus Gründen des gender-mainstreamings und der Wehrgerechtigkeit, für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ausgesprochen. Die ASF hat zugleich aus Gründen der Gleichstellung von Mann und Frau und aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für den freiwilligen Zugang von Frauen zur Bundeswehr gestimmt.

Um die allgemeine Wehrpflicht abzusichern, müssen unserer Meinung nach wieder alle dienstpflichtigen Männer eines Jahrgangs eingezogen werden. Es geht nicht an, dass manche vor den anderen bevorzugt werden und nicht eingezogen werden, das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Die Dienstpflicht soll den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen und dem gewandelten Rollenverständnis von Mann und Frau angepasst werden. Es soll nicht mehr wie bisher ein anonymer Dienst in irgendwelchen Institutionen stattfinden, mit dem wir Frauen uns nie richtig identifizieren konnten. Auch die Dienstpflichtigen leisteten ihren Dienst „entfremdet“, sie haben den eigentlichen Sinn nie richtig erfahren können.

Deshalb soll ein direkter „Frauendienst“ eingeführt werden, der den anonymen Zivildienst ablösen soll. Uns schwebt folgendes vor:
Alle Männer, die keinen Waffendienst leisten, sowohl die Untauglichen, als auch die Verweigerer, sollen in Zukunft diesen neuen Frauendienst leisten.
Bestimmte weibliche Bevölkerungs-Gruppen bekommen ein einklagbares, garantiertes Recht auf Dienstleistende: Vor allem Alleinerziehende, Geschiedene, Witwen, Studentinnen und sonstige benachteiligte Frauen.

Jeder Dienstpflichtige, der den Waffendienst aus gewissen Gründen verweigert, wird einer solchen berechtigten Antragsstellerin zugeteilt. Organisiert wird dies von den Kreiswehrersatzämtern und dem Bundesamt für den Zivildienst.

Die Dauer des Dienstes wird alle zwei Jahre neu festgelegt und ergibt sich mathematisch aus der Anzahl der nachfragenden Berechtigten auf der einen Seite und dem Angebot an Dienstpflichtigen auf der anderen Seite.

Obwohl das gegenwärtige Zivildienst-Recht grundsätzlich auf den neuen Frauendienst übertragbar ist, müssen dennoch einige Punkte neu geregelt werden. Der Teufel sitzt wie so oft im Detail. So muss z.B. das Beschwerde-Recht des Dienstpflichtigen neu ausgestaltet werden. Einiger Grundrechte darf er zudem nicht verlustig gehen, da dies unserem Grundgesetz widerspräche. Zum Schutz dieser Grundrechte soll er eben z.B. ein Beschwerde-Recht erhalten. Umgekehrt muss natürlich auch die Frau Rechte bekommen, z.B. das Recht, einen Dienstpflichtigen abzulehnen, wenn er den Erwartungen nicht entspricht

Es gibt noch eine Reihe von Problemen, die aber alle lösbar erscheinen. Z.B. müssen wir Vorkehrungen gegen sexuelle Belästigung der berechtigten Frauen durch ihren Dienstleistenden treffen, denn der Dienst findet ja im sozialen Nahbereich statt. Man könnte z.B. die Generalprävention durch eine Verschärfung der einschlägigen Gesetze fördern.

Es ist bekannt, dass bei manchen, schlecht sozialisierten jungen Männern Renitenz auftritt. Die Dienstpflichtigen sind ja auch in einem jugendlichen Alter, in welchem häufig noch Autoritätskonflikte ihre Wirkung entfalten.

Um dem allem entgegenzuwirken, und zudem eine nutzbringende sozialpädagogische Wirkung auf die jungen Männer zu erreichen, denken wir daran, die Höchststrafe, die es laut STGB für die Verweigerung von Wehr- und Zivildienst geben kann (5 Jahre), auf 10 Jahre für eine Verweigerung des Frauendienstes zu erweitern.

Der Parteitag möge sich für die Einführung des Frauendienst in der von der ASF vorgeschlagenen Form aussprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Ruth Teibold-Wagner

Interessierte Frauen und solidarische Männer können nähere Informationen erhalten unter:

Karin Junker
SPD-Parteivorstand
Referat Frauen/ASF/Frauendienst
Wilhelmstr. 141
10963 Berlin
Tel.: 030-25991-447
Fax: 030-25991-525
e-Mail: asf@spd.de
http://www.asf.spd.de


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