Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @Emmalein

reinecke54, Wednesday, 31.03.2004, 20:34 (vor 7982 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: @Emmalein von Emmalein am 31. März 2004 13:24:38:

Auch MÄnner können de jure die Kinder versorgen. De facto wird die Sache mit dem Kindeswohl allerdings oft zugunsten der Frau ausgelegt. Vor allem, weil viele Frauen sagen, dass sie bereit sind, zugunsten des Kindes beruflich zurückzustecken. Bei den Männern findet sich diese Aussage eben eher seltener. Wenn also der Mann durch eigene Tätigkeit nicht die Betreuung des Kindes sichert oder sichern kann, wird das Kind dem zugesprochen,der das Kind betreut oder betreuen kann. Richter denken sich vermutlich, dass das Kind schon genug unter dem seelischen Trauma leidet, ein Elternteil zu verlieren. Den anderen soll es nicht auch noch an einen Beruf verlieren. Das ergibt dann ein de facto Mehrzahlen der MÄnner von Unterhalt.

Kleine anmerkung am rande: maenner haben gar nicht die moeglichkeit,
der kinder wegen beruflich zurueckzustecken; das waere fahrlaessige
unterhaltsverkuerzung. Wenn ein mann den unterhalt nicht zahlen kann,
ist ihm auch ein zweiter job zuzumuten. Was sich richter denken?
Richter denken sich vermutlich, dass die alte rollenverteilung die
einzig richtige ist. Fertig, aus. Der mann wird gar nicht erst gefragt.


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