Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht
Als Antwort auf: Deine Logik - konsequent zuendegedacht von Der Eman(n)ze am 21. Januar 2004 23:32:16:
Hallo Eman(n)ze!
Wenn man das Arbeitsrecht dem Scheidungsrecht angleicht, muß es dann aber konsequentweiser auch so laufen, daß Unternehmen zwar verpflichtet werden, ihren Arbeitern und Angestellten Löhne und Gehälter zu zahlen, daß diese aber umgekehrt zu gar nichts verpflichtet sind. Ganz im Gegenteil sollte es für den Chef eines Unternehmens zum guten Ton gehören, daß er mindestens die Hälfte der Arbeit jedes Arbeiters und Angestellten übernimmt. Natürlich ohne dafür dann auch Löhne und Gehälter zu kürzen.
Wenn ein Arbeiter oder Angestellter auf seinem Arbeitsplatz nur faul herum sitzt oder gar schläft, dürfte er zwar gefeuert werden, würde aber danach weiterhin Unterhalt vom Unternehmen bekommen, damit er seinen bisherigen Lebensstandard beibehalten kann.
Und nun kann sich vielleicht sogar Pux vorstellen, wie lange es dann noch dauern würde, bis sämtliche Unternehmen in Deutschland, die Mitarbeiter eingestellt haben, pleite sind...
Freundliche Grüße
von Garfield
gesamter Thread:
- Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt -
reinecke54,
21.01.2004, 12:57
- Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 13:02
- Re: Alt bekannt -
gaehn,
21.01.2004, 13:24
- Re: Alt bekannt - Pux, 21.01.2004, 13:42
- Re: Alt bekannt -
reinecke54,
21.01.2004, 16:12
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 16:31
- Re: Alt bekannt -
Garfield,
21.01.2004, 16:59
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 20:10
- Re: Alt bekannt - reinecke54, 21.01.2004, 20:48
- Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Der Eman(n)ze,
22.01.2004, 01:32
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Garfield,
22.01.2004, 13:58
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht - Odin, 22.01.2004, 23:11
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Garfield,
22.01.2004, 13:58
- Ähhhm...ein kleiner Widerspruch ist da aber schon - Der Eman(n)ze, 22.01.2004, 01:58
- Re: Alt bekannt - Tran, 22.01.2004, 10:43
- Re: Alt bekannt - Garfield, 22.01.2004, 13:47
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 20:10
- Re: Alt bekannt - reinecke54, 21.01.2004, 17:20
- Re: Alt bekannt - XRay, 21.01.2004, 22:28
- Re: Alt bekannt - Odin, 21.01.2004, 23:06
- Re: Alt bekannt -
Odin,
21.01.2004, 23:11
- Re: Alt bekannt -
Andreas,
22.01.2004, 14:54
- Re: Alt bekannt - Odin, 22.01.2004, 23:07
- Re: Alt bekannt -
Andreas,
22.01.2004, 14:54
- Antwort in einem anderen Forum - Nick, 23.01.2004, 00:27
- Re: Alt bekannt -
Garfield,
21.01.2004, 16:59
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 16:31
- Re: Täusch ich mich,... - XRay, 21.01.2004, 22:21
- Re: Alt bekannt -
gaehn,
21.01.2004, 13:24
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt -
Peter,
21.01.2004, 16:14
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt - reinecke54, 21.01.2004, 17:25
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt - reinecke54, 22.01.2004, 10:56
- Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 13:02