Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alt bekannt

Garfield, Wednesday, 21.01.2004, 16:59 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

Hallo Pux!

"Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?"

Der Ehegattenunterhalt hat mit Kindern überhaupt gar nichts zu tun. Er ist auch fällig, wenn ein Paar keine Kinder hat. Wieso versuchst du, damit abzulenken?

Du hast doch selbst gerade die Regelungen aufgezählt, die dabei so unfair sind, vor allem:

"Der Ex-Ehegatte könnte genug verdienen, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken, wenn er eine ihm zumutbare Arbeit aufnehmen würde"

Als unzumutbar gilt nämlich in diesem Fall auch eine Arbeit, mit der der eheliche Lebensstandard nicht erreicht werden kann. Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe? Welcher logische Grund spricht dafür? Vor allem dann, wenn diese Person die Ehe womöglich noch selbst durch eigenes Fehlverhalten zerstört hat?

Fragende Grüße
von Garfield



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