Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alt bekannt

XRay, Wednesday, 21.01.2004, 22:28 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

..Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?

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Wenn du deine Lebensversicherung kündigst, wirst du dann erwarten,
dass diese Versicherung dann trotzdem zahlt?

Wenn du für eine begrenzte Zeit eine Bürohilfe beschäftigst,
wirst du diese Person dann auch noch bezahlen, wenn sie es
nicht mehr tut?

Ok, ok, wenn jemand wegen gemeinsamer Kinder die Arbeit aufgibt,
und dann vielleicht anschliessend Schwierigkeiten hat wieder
im Erwerbsleben Fuß zu fassen, dann ist ein gewisser Ausgleich
sicher angebracht. Andererseits muss die Frage erlaubt sein,
ob diese Person ohne Ehe und Kinder in der Lage gewesen
wäre soviel zu erwirtschaften, wie es nachher den
"ehelichen Lebensverhältnissen" entspricht, oder nicht?


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