Deine Logik - konsequent zuendegedacht
Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:
Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe?
Weil auch dem Gehaltsempfänger nach einer Scheidung nicht das GEhalt gekürzt wird.
Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen die gemeinsamen Kinder aufgezogen hat und ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.
Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?
Nöh. DAss es hier einige gerne so hätten, glaub ich allerdings gerne.
Pux
Du rechtfertigst das Unterhaltsverhältnis zwischen 2 erwachsenen, mündigen Ex-Partnern also mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Soweit OK.
Spinnen wir den Faden also mal weiter. Ein Fabrikarbeiter wird wegen einer Rationalisierung und der darauffolgenden Werksschließung entlassen, d.h., der Arbeitsvertrag wird gelöst.
Folge: Der Arbeitgeber muß seinem Ex-Mitarbeiter Unterhalt zahlen. Warum? Dieser Mitarbeiter hat dem Unternehmer viele Jahre lang (mit vielen anderen Mitarbeitern in diesem Werk) "den berühmten Rücken freigehalten". Es waren allesamt Spezialisten, die sich in ihrer Fabrik und mit ihrer Technologie auskannten. Der Unternehmer war sehr froh, daß er ein solch fähiges Personal hatte (bevor die Roboter kamen).
Wären die betroffenen Menschen das Arbeitsverhältnis mit diesem Unternehmer vor vielen Jahren NICHT eingegangen, so hätte sie sich womöglich einen sichereren Job gesucht, in dem sie bis zur Rente hätten arbeiten können. Nun aber ist es zu spät. Die in die Jahre gekommenen Menschen will keiner mehr haben.
So, ab heute zahlen alle Unternehmer Entlassenen Unterhalt. Im übrigen wird bei Entlassungen die Schuldfrage selbstverständlich nicht mehr gestellt. Also - Alkohol, Diebstahl, Gewalt - kein Problem.
Einverstanden?
gesamter Thread:
- Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt -
reinecke54,
21.01.2004, 12:57
- Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 13:02
- Re: Alt bekannt -
gaehn,
21.01.2004, 13:24
- Re: Alt bekannt - Pux, 21.01.2004, 13:42
- Re: Alt bekannt -
reinecke54,
21.01.2004, 16:12
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 16:31
- Re: Alt bekannt -
Garfield,
21.01.2004, 16:59
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 20:10
- Re: Alt bekannt - reinecke54, 21.01.2004, 20:48
- Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Der Eman(n)ze,
22.01.2004, 01:32
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Garfield,
22.01.2004, 13:58
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht - Odin, 22.01.2004, 23:11
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Garfield,
22.01.2004, 13:58
- Ähhhm...ein kleiner Widerspruch ist da aber schon - Der Eman(n)ze, 22.01.2004, 01:58
- Re: Alt bekannt - Tran, 22.01.2004, 10:43
- Re: Alt bekannt - Garfield, 22.01.2004, 13:47
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 20:10
- Re: Alt bekannt - reinecke54, 21.01.2004, 17:20
- Re: Alt bekannt - XRay, 21.01.2004, 22:28
- Re: Alt bekannt - Odin, 21.01.2004, 23:06
- Re: Alt bekannt -
Odin,
21.01.2004, 23:11
- Re: Alt bekannt -
Andreas,
22.01.2004, 14:54
- Re: Alt bekannt - Odin, 22.01.2004, 23:07
- Re: Alt bekannt -
Andreas,
22.01.2004, 14:54
- Antwort in einem anderen Forum - Nick, 23.01.2004, 00:27
- Re: Alt bekannt -
Garfield,
21.01.2004, 16:59
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 16:31
- Re: Täusch ich mich,... - XRay, 21.01.2004, 22:21
- Re: Alt bekannt -
gaehn,
21.01.2004, 13:24
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt -
Peter,
21.01.2004, 16:14
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt - reinecke54, 21.01.2004, 17:25
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt - reinecke54, 22.01.2004, 10:56
- Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 13:02