Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alt bekannt

gaehn, Wednesday, 21.01.2004, 13:24 (vor 8052 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 11:02:49:

Hab's im Capital 1 diesen Jahres gelesen.
Hier auch ein Hinweis: http://www.capital.de/ws/urt/index.html?dokument=015091/2003
Ich dachte bisher, dass Frauen auf Ewig Unterhaltsansprueche
haetten

DAs kommt davon, wenn man "Meinung" mit "Ahnung" verwechselt und seine Informationen unkritisch aus diesem und anderen Maskulistenforen bezieht.
GEschiedene Ehegatten hatten schon immer eine sogenannte "ERwerbsobliegenheit". Hierzu gibt es auch jede Menge Musterurteile.
Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist ein - von Maskulisten gern genährter - Mythos.
Funktioniert nach dem Motto: SEtze eine Behauptung in die Welt, rufe zum Kampf gegen den SAchverhalt auf - und wenn dann jemand darauf hinweist, dass dieser Sachverhalt gar nicht gegeben ist, behaupte, das läge an deinem erfolgreichen Kampf.
Pux

ohne mir den ganzen link durchlesen zu wollen, nach welchen kriterien richtet sich wie lange man zahlt?


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