Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt

Peter, Wednesday, 21.01.2004, 16:14 (vor 8051 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt von reinecke54 am 21. Januar 2004 10:57:43:

Leitsatz im Link: Der Unterhaltsanspruch einer im Zeitpunkt der Scheidung 41 Jahre alten Frau, die aufgrund ihrer Qualifikation zu jenem Zeitpunkt grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt vermitttelbar war, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte und keine ehebedingten Nachteile erlitten hatte, kann zeitlich zu begrenzen sein. Eine später eintretende Erkrankung ist unerheblich.

Du siehst, wieviele Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Frau zur Selbstversorgung gezwungen werden kann, aber auch dann erst nach einer Uebergangszeit. Sie ist schon weich gefedert. Lese mal genau durch, was diese Frau schon alles an Geld hatte und immer noch den Mund nicht voll genug bekam.

Gruß,

Peter


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