Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alt bekannt

Pux, Wednesday, 21.01.2004, 16:31 (vor 8051 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von reinecke54 am 21. Januar 2004 14:12:54:

Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist ein - von Maskulisten gern genährter - Mythos.

Unsinn! Zitat aus deiner Seite:
(Wann entfaellt der Unterhalt?)

[..]

Wenn der Mann Chefarzt ist und die Frau Krankenschwester,

Und wenn nicht?
Ein enormes Gehaltsgefälle ist also schon mal Voraussetzung dafür.
Wird ja auch gerne verschwiegen.
WAs weiterhin gerne verschwiegen wird, das ist die Tatsache, dass nur 1/3 aller Ex-Frauen überhaupt Ehegattenunterhalt bekommen.

Und wenn du schon mein-recht.de zitierst, dann bitte auch die Umstände, unter denen Ehegattenunterhalt entfällt:

- Der Ex-Ehegatte verdient selbst genug, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. [..]
- Der Ex-Ehegatte könnte genug verdienen, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken, wenn er eine ihm zumutbare Arbeit aufnehmen würde [..]
- Der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte heiratet erneut [..]
- kurze Ehedauer [..]
- Verwirkung [..]
- Zusammenleben mit einem neuen Partner:

so wird sie
kaum eine Chance haben, ihren ehelichen Lebendsstandard durch
ihre Arbeit zu verdienen. In anderen Worten: der Mann waere
ewig unterhaltspflichtig. (Einmal Frau vom Chefarzt, immer Frau
vom Chefarzt).

Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?

Pux


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