Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alt bekannt

reinecke54, Wednesday, 21.01.2004, 16:12 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 11:02:49:

Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist ein - von Maskulisten gern genährter - Mythos.

Unsinn! Zitat aus deiner Seite:
(Wann entfaellt der Unterhalt?)
Der Ex-Ehegatte verdient selbst genug, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob er genug verdient, um davon zu leben, sondern darauf, ob er genug verdient, um den ehelichen Lebensstandart aufrecht zu erhalten. Beispiel: Der Ehemann verdient netto 3.000,- Euro, die Ehefrau netto 1.250,- Euro. Die Ehefrau könnte von diesem Verdienst zwar leben, sie hat aber trotzdem noch einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann i.H.v. 750,- Euro. Erst(!), wenn sie auch noch diese 750,- Euro verdient (insgesamt also 2.000,- Euro), erlischt der Unterhaltsanspruch.

Wenn der Mann Chefarzt ist und die Frau Krankenschwester, so wird sie
kaum eine Chance haben, ihren ehelichen Lebendsstandard durch
ihre Arbeit zu verdienen. In anderen Worten: der Mann waere
ewig unterhaltspflichtig. (Einmal Frau vom Chefarzt, immer Frau
vom Chefarzt). So kenne ich das auch aus anderen Quellen
als Maskulistenforen. Dieser ewige Unterhaltsanspruch wurde
auch vom letzten Familienrichtertag kritisiert mit dem ausdruecklichen
Hinweis darauf, dass der Mann sich nach einer Scheidung eine neue
Familie aufbauen koennen soll (so stand's im Focus).

Das Capital (Papier) sprach bei dem zitierten Fall von 14 Jahren Unterhaltsanspruch.


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