Ähhhm...ein kleiner Widerspruch ist da aber schon
Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:
Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen [...] ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.
Die Kinder klammern wir hier mal aus, denn der Ex-Gatten-Unterhalt hat mit Kindern überhaupt nichts zu tun. (Sonst wäre seine Berechnung ja abhängig von der Existenz bzw. Anzahl von Kindern)
Vor der Scheidung konnte er also nur arbeiten, weil sein Partner ihm den "Rücken freigehalten" hat. Das bedeutet, daß er nach der Scheidung arbeitsunfähig ist (weil der Rücken-freihalte-Partner ja plötzlich fehlt). D.h., Deine zweite Behauptung:
Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?
STIMMT NICHT, denn ein arbeitsloser Alleinverdiener hat mindestens ebensolche Nachteile zu tragen.
WENN er hingegen wider Erwarten auch ohne seinen Partner in der Lage ist, seinen Erwerb weiter nachzugehen, bedeutet das, daß die (Haus)Arbeit des Expartners NICHT maßgebend war für die berufliche Entwicklung des Alleinverdieners, weil dieser ja offensichtlich ohne Anwesenheit seines Partners zur Erwerbsarbeit in der Lage ist.
Laß uns das als Proportionalgleichung ausdrücken (/=Bruchstrich):
Alleinverdiener/Arbeitsloser = Haushaltspartner mit Haushaltsgeld/Ex-Haushaltspartner ohne Haushaltsgeld
Alleinverdiener/Alleinverdiener = unproduktiver Partner/unproduktiver Expartner
"unproduktiv" steht hier im Sinne von "nicht direkt oder indirekt an der Wertschöpfung des Alleinverdieners beteiligt"
Nun kann aber die "unproduktive" Person trotzdem Wertschöpfung betrieben haben, die nicht in Geld abgerechnet wurde. Z.B. kann sie dem Alleinverdiener jeden Abend ein herrliches Essen gekocht haben.
Für den Fall wäre eine Abfindung sinnvoll. Problem: Wer will das nachweisen? Es kann auch umgekehrt gewesen sein, daß die unproduktive Person ein Schmarotzer war.
WER um Himmels Willen will das nachweisen?
gesamter Thread:
- Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt -
reinecke54,
21.01.2004, 12:57
- Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 13:02
- Re: Alt bekannt -
gaehn,
21.01.2004, 13:24
- Re: Alt bekannt - Pux, 21.01.2004, 13:42
- Re: Alt bekannt -
reinecke54,
21.01.2004, 16:12
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 16:31
- Re: Alt bekannt -
Garfield,
21.01.2004, 16:59
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 20:10
- Re: Alt bekannt - reinecke54, 21.01.2004, 20:48
- Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Der Eman(n)ze,
22.01.2004, 01:32
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Garfield,
22.01.2004, 13:58
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht - Odin, 22.01.2004, 23:11
- Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht -
Garfield,
22.01.2004, 13:58
- Ähhhm...ein kleiner Widerspruch ist da aber schon - Der Eman(n)ze, 22.01.2004, 01:58
- Re: Alt bekannt - Tran, 22.01.2004, 10:43
- Re: Alt bekannt - Garfield, 22.01.2004, 13:47
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 20:10
- Re: Alt bekannt - reinecke54, 21.01.2004, 17:20
- Re: Alt bekannt - XRay, 21.01.2004, 22:28
- Re: Alt bekannt - Odin, 21.01.2004, 23:06
- Re: Alt bekannt -
Odin,
21.01.2004, 23:11
- Re: Alt bekannt -
Andreas,
22.01.2004, 14:54
- Re: Alt bekannt - Odin, 22.01.2004, 23:07
- Re: Alt bekannt -
Andreas,
22.01.2004, 14:54
- Antwort in einem anderen Forum - Nick, 23.01.2004, 00:27
- Re: Alt bekannt -
Garfield,
21.01.2004, 16:59
- Re: Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 16:31
- Re: Täusch ich mich,... - XRay, 21.01.2004, 22:21
- Re: Alt bekannt -
gaehn,
21.01.2004, 13:24
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt -
Peter,
21.01.2004, 16:14
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt - reinecke54, 21.01.2004, 17:25
- Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt - reinecke54, 22.01.2004, 10:56
- Alt bekannt -
Pux,
21.01.2004, 13:02