Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Alt bekannt

reinecke54, Wednesday, 21.01.2004, 20:48 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:

Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe?

Weil auch dem Gehaltsempfänger nach einer Scheidung nicht das GEhalt gekürzt wird.
Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen die gemeinsamen Kinder aufgezogen hat und ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.
Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?
Nöh. DAss es hier einige gerne so hätten, glaub ich allerdings gerne.
Pux

Also fassen wir zusammen: Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist KEIN Mythos.
Nur: Du findest das gut. Aber erst mal geht's nach dem Motto: SEtze eine
Behauptung in die Welt...

Auf die Replik von Garfield (der Unterhaltsanspruch hat mit
Kindern nichts zu tun) bist Du der Einfacheit halber nicht
eingegangen. Stattdessen wird wieder von gemeinsamen Kindern
gefaselt. Gehen die Argumente aus?

Die Ehe mit einem Beruf zu vergleichen, ist einfach absurd.

Also frage ich: warum kann sich ein Mann nicht scheiden lassen?
Erst wenn die Frau wieder heiratet, wird die Scheidung vollzogen.
Die Frau gewinnt mit der Scheidung jede Freiheit. Wenn der Mann nach
der Scheidung kuerzer treten will und auf eine halbe Stelle gehen will,
so sieht er sich der Anklage der Unterhaltsverkuerzung ausgesetzt.

Klar, DAss es hier einige gerne anders hätten, glaub ich allerdings gerne.


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