Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt

reinecke54, Thursday, 22.01.2004, 10:56 (vor 8051 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt von reinecke54 am 21. Januar 2004 10:57:43:

Hier ist der Text aus dem Capital-Heft:

Nicht auf ewig

Nach der Scheidung muss selbst ein dauerhaft
finanziell besser gestellter Partner nicht
auf ewig Unterhalt zahlen, worausgesetzt,
der Ex-Ehegatte ist grundsaetzlich auf dem
Arbeitsmarkt vermittelbar. Nach einem Urteil
des Oberlandesgerichts Schleswig wird die
Unterstuetzung fuer eine 41-jaehrige Frau
auf 15 Jahre begrenzt (15UF 254/01)

Man bedenke, dass die Frau danach 56 ist...

Mir scheint, das Ganze ist eine Luftnummer,
wie auch die Postings von Pux.

Aber ich glaube, dass die Sache sich von selbst
erledigen wird. Siehe das Posting von
Andreas index.php?id=23443
Ausserdem fallen Jungens immer mehr in der
Ausbildungsqualitaet ab. Dann wird es immer
wahrscheinlicher, dass das Unterhalts(un)recht
sich gegen Frauen richtet. Und - schwupp - wird
der Erwachsenenunterhalt verschwinden, denn jetzt
ist er ungerecht. Frau Zypries hat ja schon
Andeutungen gemacht.


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